3777/J-BR/2020
Eingelangt am 19.06.2020
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Bundesrätlnnen Daniela Gruber-Pruner, Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Finanzen,
betreffend Benachteiligung bei der Auszahlung des Familienbonus
Mit dem Familienbonus wurde noch unter der
Ägide von ÖVP und FPÖ eine neue Familienleistung geschaffen.
Diese sollte Familien jährlich bis zu 1.500 Euro bringen, rückwirkend
über den
Steuerausgleich oder gleich direkt über die Lohnverrechnung. Allerdings bevorzugt
der Familienbonus Familien mit einem höheren Einkommen, da sie einen
höheren Anspruch aus bezahlten
Steuerleistungen haben. Kritik am Modell wurde völlig zu Recht immer
lauter.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird die Situation
für Familien jetzt tatsächlich prekär. Mit dem
Verlust von Arbeit, oder dem Einstieg in die Kurzarbeit, straucheln Familien
finanziell und kommen in
arge Engpässe. Hier gehen Familien im schlimmsten Fall nicht nur zwischen
10 und 45 Prozent des Einkommens verloren, es sinken auch die Leistungen aus
dem Familienbonus: Je nachdem, ob
Menschen in Kurzarbeit sind, oder gar ihre Arbeit verloren haben, kommen bis zu
250 Euro im Monat weniger bei den Familien an, was auf Grund der ohnehin
angespannten finanziellen Situation natürlich doppelt problematisch ist.
Nun ist davon auszugehen, dass dieser Umstand
auch dem Minister für Finanzen bekannt ist, ebenso
wie die Problematik, die sich aus dem Wegfall von Finanzmitteln ergibt.
Als SozialdemokratInnen stehen wir auf der Seite
der Familien, der Kinder und Jugendlichen, für uns
gilt: Jedes Kind ist gleich viel wert! Uns besorgt ihre Lage in der aktuellen
Krise ebenso wie die
Situation aller Arbeitnehmerlnnen in unserem Land. Aus diesem Grund stellen die
unterfertigten Bundesrätlnnen folgende
Anfrage
Allgemeine Fragen
1) Wie hoch sind die zu erwartenden Einbußen im Bereich der Auszahlung des Familienbonus verursacht durch die COVID-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf Anspruchsberechtigte insgesamt?
2)
Wie hoch ist die Anzahl jener
Personen, die anspruchsberechtigt sind, aber auf Grund der
COVID-Krise Einbußen bei der Auszahlung des Familienbonus in Kauf nehmen
müssen?
3) Wie gedenken die Bundesregierung und Sie als zuständiger Minister darauf zu reagieren, dass diese Menschen, die theoretisch Familienbonus-anspruchsberechtigt wären, jetzt um einen Teil dieser Leistung oder gar die ganze Leistung umfallen?
4)
Sind Ausgleichszahlungen
abseits des Familienhärtefonds für Arbeitnehmerlnnen zu
erwarten?
a. Wenn ja: Wie werden sich diese gestalten?
b. Wenn ja: Bis wann werden die betroffenen Personen diese Ausgleichzahlungen tatsächlich erhalten?
c. Wenn ja: Wie hoch werden diese Ausgleichszahlungen sein?
d. Wenn nein: Warum nicht?
Bezugnehmend auf die konkrete Beantragung des Familienbonus:
5)
Bei wie vielen Lohnzetteln
(L16), die für das Kalenderjahr 2019 übermittelt wurden, ist in der
Kennziffer "Höhe des Familienbonus Plus der tatsächlich
steuermindernd gewirkt hat" ein
Wert größer Null enthalten?
6)
Wie hoch ist die Summe der
Kennziffer "Höhe des Familienbonus Plus der tatsächlich
steuermindernd gewirkt hat" bei den für das Kalenderjahr 2019
übermittelten Lohnzettel
(L16)?
Wie hoch schätzen Sie das Volumen ein, das
durch die Arbeitnehmerlnnen-Veranlagung für
2019 in Anspruch genommen wird?
7)
Für wie viele Kinder
wurde der Familienbonus in der laufenden Lohnverrechnung beantragt
und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und
darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?
8) AVAB (Alleinverdienerln)= J: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?
9) AEAB (Alleinerzieherin) = J: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?
10) Teilzeitbeschäftigung = J: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden
Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?
11) Geschlecht = weiblich: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden
Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?
12) Wie ist das Geschlechterverhältnis bei AVAB (in %) bei den übermittelten L16 für das Kalenderjahr 2019?
13) Wie ist das Geschlechterverhältnis bei
Teilzeitbeschäftigung = J (in %) bei den übermittelten
L16 für das Kalenderjahr 2019?
14) Inwieweit wirkt die Inanspruchnahme der Kurzarbeit negativ auf die Ausschöpfung des Familienbonus?
15) Ist als unbeabsichtigter Nebeneffekt damit zu
rechnen, dass es in vielen Fällen bei der von
Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerlnnen zu
Jahressechstel-Überschreitungen kommen wird,
da die seit 1.1.2020 geltende Regelung des Kontrollsechstels zu
"Nachversteuerungen" der klassischen 2. Sonderzahlung im Rahmen der
Dezember-Abrechnung in der
Lohnverrechnung führen?
Wenn ja: Gibt es Überlegungen zu einer
Neutralisierung der Kurzarbeitszeiten für die
begünstigte Versteuerung der Bezüge nach § 67/1,2
Einkommenssteuergesetz wie dies beim arbeitsrechtlichen Anspruch der
Sonderzahlung bzw. ein "Einfrieren" bei der
Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung (vor allem der
Pensionsversicherung) im
Sinne der 1,3 Millionen betroffener Arbeitnehmer in Kurzarbeit vorgesehen?
16)
Welche konkreten
Gegensteuerungsmaßnahmen sind seitens der Regierung geplant um diese
unerwartete finanzielle Mehrbelastung auf Grund des Ausfalls des Familienbonus
am
Jahresende abzufedern?