3785/J-BR/2020

Eingelangt am 30.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Christoph Steiner
und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Fernbleiben Tiroler Schüler und Schülerinnen vom Unterricht aufgrund COVID-19

Nachdem Mitte März der Regelbetrieb an sämtlichen Schulen in Österreich eingestellt wurde, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, wurde der Betrieb im Mai stufenweise wiederaufgenommen. Maturaklassen, Abschlussklassen von BMS und BMHS sowie Lehrabschlussklassen in den Berufsschulen starteten bekanntlich mit 4. Mai in den Schulalltag. Volksschulen, Neue Mittelschulen und AHS-Unterstufen nahmen den Regelunterricht mit 18. Mai wieder auf. Ab 3. Juni starten alle weiteren Klassen der Sekundarstufe (AHS Oberstufe, BMS, BMHS, Berufsschulen und Polytechnische Schulen).

Um eine schrittweise Schulöffnung unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten, wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein sogenannter Etappenplan veröffentlicht, welcher Richtlinien für die Unterrichtsorganisation und die pädagogische Gestaltung enthält. Punkt 10 dieses Etappenplans regelt allfälliges Fernbleiben vom Unterricht: ,,Schülerinnen und Schüler, die keiner Risikogruppe angehören, sich aber aufgrund der aktuellen Situation psychisch nicht in der Lage sehen, dem Unterricht beizuwohnen, gelten als entschuldigt. Sie können den Lernstoff, der in der Schule unterrichtet wird, eigenständig nachholen (analog zur jener Vorgehensweise, wenn eine Schülerin/ein Schüler erkrankt und den versäumten Lernstoff nachholen muss)."

Für Schüler, die einer Risikogruppe angehören bzw. für Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im selben Haushalt leben, kann die Schulleitung ortsungebundenen Unterricht anordnen. Schüler mit einer Vorerkrankung beispielsweise müssen demnach nicht am Unterricht im Klassenverband teilnehmen, sondern können sich dem Unterrichtsstoff zuhause annehmen. Hierfür ist allerdings die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, wie in Punkt 18 des Etappenplans erläutert wird.

Während also Schüler mit Vorerkrankungen, welche unter der aktuellen Situation besonders leiden, ein ärztliches Attest vorlegen müssen, gelten Schüler, die sich schlicht „psychisch nicht in der Lage sehen“ am Unterricht teilzunehmen, automatisch als entschuldigt. Diese Ungleichberechtigung ist aus freiheitlicher Sicht schlicht nicht gerechtfertigt. Wie viele steirische Schüler dem Unterricht aufgrund von COVID-19 tatsächlich fernbleiben, ist nicht bekannt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für

Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

ANFRAGE:

1.    Wie viele Tiroler Schüler blieben seit Wiederaufnahme des Schulbetriebs der jeweiligen Schulstufe dem Unterricht fern (aufgeschlüsselt nach Schulstufe und Schulart)?

2.    Aus welchem Grund blieben bzw. bleiben die Schüler dem Regelunterricht fern und war bzw. ist deren Fehlen entschuldigt?

3.    Wie viele Tiroler Schüler, die keiner Risikogruppe angehören, sind derzeit als entschuldigt gemeldet, da sie sich aufgrund der aktuellen Situation psychisch nicht in der Lage sehen, dem Unterricht beizuwohnen (siehe Punkt 10 des Etappenplans)?

4.    Mussten diese Schüler ein ärztliches Attest vorlegen, um dem Unterricht entschuldigt fernbleiben zu können?

5.    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde ein solches vorgelegt und folglich genehmigt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie erfolgt in diesen Fällen die Leistungsfeststellung?

8.    Wie wird das eigenständige Aneignen des Lernstoffes im Rahmen des Heimunterrichts von Schülern, die keiner Risikogruppe angehören, kontrolliert?

9.    Werden Schülern, die keiner Risikogruppe angehören, sich jedoch psychisch nicht in der Lage sehen, am Unterricht teilzunehmen, entsprechende Endgeräte (Laptops etc.) für den Heimunterricht seitens des Bundes bzw. Landes zur Verfügung gestellt?

10. Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch und wer trägt diese?

11. Wenn nein, warum nicht?

12.  Für wie viele Schüler, die einer Risikogruppe angehören bzw. Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im selben Haushalt leben, wurde seitens der Schulleitung ortsungebundener Unterricht angeordnet (siehe Punkt 18 des Etappenplans)?

13.  War  dafür die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich und wurde in jedem Fall ein solches vorgelegt?

14. Sofern den Schülern bzw. Eltern durch die Einholung eines solchen Attestes Kosten erwachsen sind, wurden diese rückerstattet?

15. Wenn ja, auf welche Summe beliefen sich die Kosten und von wem wurden diese rückerstattet?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Wie erfolgt im Falle des Fernbleibens von Risikoschülern die Leistungsfeststellung?

18. Wie wird das eigenständige Aneignen des Lernstoffes von Schülern, die einer Risikogruppe angehören im Rahmen des Heimunterrichts kontrolliert?

19. Werden Schülern, die einer Risikogruppe angehören, entsprechende Endgeräte (Laptops etc.) für den Heimunterricht seitens des Bundes bzw. Landes zur Verfügung gestellt?

20.  Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch und wer trägt diese?

21.  Wenn  nein, warum nicht?

22.  Wie ist aus Ihrer fachlichen Sicht der Umstand zu rechtfertigen, dass Schüler, die einer Risikogruppe angehören, bei Fernbleiben des Unterrichts ein ärztliches Attest vorlegen müssen, während Schüler, die sich „psychisch nicht in der Lage sehen“ am Unterricht teilzunehmen, kein solches vorlegen müssen?