3799/J-BR/2020

Eingelangt am 17.09.2020
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Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bunderäte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen und Verfahren bezüglich Forderungsmanagement der Gemeinde St. Michael

 

Im April 2017 wurde bekannt, dass in der Marktgemeinde St. Michael in der Obersteiermark seit 1999 offene Abgaben nicht oder nur schlampig eingetrieben worden waren. Auf rund eine halbe Million Euro belief sich der fiktive „Schuldenberg“ der Bürger. SPÖ-Bürgermeister Karl Fadinger habe sich bemüht, die Außenstände aufzuarbeiten und eine neue Mitarbeiterin in der Buchhaltung sollte Überblick über das Chaos schaffen. Dennoch wurde von KPÖ und ÖVP die Gemeindeaufsicht per Aufsichtsbeschwerde alarmiert.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5202843/St-MichaelObersteiermark_Rueckstaende-seit-1999_Gemeinde-muss-bei)

 

In einem vertraulichen Prüfbericht listete die Gemeindeaufsicht laut „Kleiner Zeitung“ ein Jahr später mehr als 160 Feststellungen (Kritikpunkte) auf. Die interne Kontrolle habe versagt, man habe chaotisch und sorglos agiert. Es habe massive Organisationsmängel in Buchhaltung und Kassenführung, bei Ausgaben und Einnahmen, im Amt und in der Politik gegeben. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5433851/Gemeindeaufsicht_Politikergeld-landete-auf-HundeKonto) Am 24. Mai 2018 berichtete die „Kleine Zeitung“ folglich darüber, dass der Prüfbericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Ob die gegenständliche Causa auch strafrechtlich entsprechend aufgearbeitet wurde, soll im Rahmen dieser Anfrage geklärt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.       Wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft Ermittlungen in der gegenständlichen Causa aufgenommen?

2.       Falls nein, warum nicht?

3.       Falls ja, wegen welcher Sachverhalte und nach welchen Straftatbeständen wurde bzw. wird von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt?

4.       Gegen wie viele Beschuldigte wurden bzw. werden Ermittlungen geführt?

5.       Gegen welche Personen wurde bzw. wird konkret nach welchen Tatbeständen ermittelt?

6.       Welche Sachverhalte liegen den jeweiligen Ermittlungen gegen die einzelnen Personen konkret zugrunde?

7.       Wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen?

8.       Falls nein, warum nicht und wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

9.       Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis wurden die Ermittlungen gegen die einzelnen Beschuldigten jeweils abgeschlossen?

10.   Kam es in der gegenständlichen Causa zu einer Anklageerhebung?

11.   Falls ja, gegen welche Beschuldigte wurde zu welchem Zeitpunkt wegen welcher Sachverhalte und nach welchen Straftatbeständen Anklage erhoben?

12.   Zu welchem Ergebnis führten die darauffolgenden Verfahren jeweils?

13.   Falls nein, warum kam es in der gegenständlichen Causa nicht zu einer Anklageerhebung?

14.   Sofern die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand eine Anklageerhebung zu erwarten?

15.   Falls ja, wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen und gegen welche Beschuldigte wird diese wegen welcher Sachverhalte sowie nach welchen Straftatbeständen voraussichtlich erhoben werden?