3801/J-BR/2020

Eingelangt am 06.10.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Markus Leinfellner, Marlies Steiner-Wieser

und weiterer Bunderäte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend lückenlose Aufklärung der vermeintlichen Tierquälerei in Bad Blumau

Zahlreiche Medien berichteten Anfang August 2020 davon, dass eine Radfahrerin und Tierschützerin auf dem Anwesen der ÖVP-Bürgermeisterin von Bad Blumau mehrere verwahrloste Katzen entdeckt hatte. Polizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachtes der Tierquälerei wurden gegen die zwei dort wohnhaften Frauen, Mutter und Tochter, aufgenommen. Die BH Hartberg-Fürstenfeld verfügte die Abnahme der Katzen. Insgesamt acht Katzen mussten tierärztlich behandelt werden. Sie wurden einem Tierschutzverein zur Betreuung übergeben. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5849172/Bad-Blumau_Acht-verwahrloste-Katzen-abgenommen)

Dieser Fall ist leider nur der aktuellste in einer Reihe tragischer Ereignisse von Tierquälerei innerhalb der letzten Wochen in der Steiermark. Mit der gegenständlichen Anfrage soll sichergestellt werden, dass auch auf parlamentarischer Ebene eine lückenlose Aufklärung stattfindet. Zudem herrscht ein öffentliches Interesse dahingehend, ob die Bürgermeisterin eine Form der Mitschuld am verwahrlosten Zustand der Tiere trägt. Sollte dies der Fall sein, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergangen werden.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Nach welchen konkreten Tatbeständen (bitte um Nennung von Paragraph, Absatz, Ziffer, Buchstabe sowie Fall) wird bzw. wurde gegen die beiden auf dem Anwesen wohnhaften Frauen wegen der gegenständlichen Tierschutzverletzung ermittelt?

2.    Wie stellt sich der aktuelle Stand der Ermittlungen gegen die beiden Frauen jeweils dar?

3.    Welche der beiden Frauen war nach dem Stand der Ermittlungen für die Haltung der Katzen und deren verwahrlosten Zustand verantwortlich?

4.    Gab es in der Vergangenheit bereits gegen eine der beiden Frauen Ermittlungen wegen Tierschutzverletzungen?

5.    Falls ja, wann fanden diese Ermittlungen statt, gegen wen richteten sich diese und zu welchen Ergebnissen führten diese konkret?