3804/J-BR/2020
Eingelangt am 08.10.2020
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ANFRAGE
des Bundesrates Leinfellner
und weiterer Bundesräte
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Journaldiensteinteilung bei herabgesetzter Wochendienstzeit
Grundsätzlich stehen weder eine herabgesetzte regelmäßige Wochendienstzeit zur Kinderbetreuung (§ 50b BDG), noch eine Dienstfreistellung (§ 17 BDG) einem Journaldienst (§ 50 BDG) entgegen. Dennoch wird bei der Einteilung des Journaldienstes diesbezüglich differenziert. Im Ergebnis kommt es zu einer Diskriminierung von Eltern gegenüber Polit-Funktionären.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Inwiefern ist eine Differenzierung bei der Einteilung des Journaldienstes nach Kinderbetreuung (§ 50b BDG) und Dienstfreistellung (§ 17 BDG) zulässig?
3. Können Sie diesbezüglich ein bundesweit einheitliches Vorgehen sicherstellen?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, was gedenken Sie diesbezüglich zu unternehmen?
4. Inwiefern fördern Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
5. Gibt es in Ihrem Ressort Studien, Umfragen oÄ. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
a. Wenn ja, welche? (Bitte gegliedert für die Jahre 2015-2020 angeben)
6. Welche Möglichkeiten gibt es in Ihrem Ressort sich gegen Diskriminierung aufgrund des Familienstatus bzw. der Verantwortlichkeit für Kinder zu wehren?
7. Wie viele Beschwerden langen jährlich diesbezüglich ein? (Bitte für die Jahre 2015-2020 für jede Beschwerdestelle nach Geschlecht und Beschwerdeergebnis aufschlüsseln)
8. Gibt es diesbezüglich Beschwerden an die Volksanwaltschaft?
a. Wenn ja, welche? (Bitte für die Jahre 2015-2020 angeben)