3804/J-BR/2020

Eingelangt am 08.10.2020
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Journaldiensteinteilung bei herabgesetzter Wochendienstzeit

 

Grundsätzlich stehen weder eine herabgesetzte regelmäßige Wochendienstzeit zur Kinderbetreuung (§ 50b BDG), noch eine Dienstfreistellung (§ 17 BDG) einem Journaldienst (§ 50 BDG) entgegen. Dennoch wird bei der Einteilung des Journaldienstes diesbezüglich differenziert. Im Ergebnis kommt es zu einer Diskriminierung von Eltern gegenüber Polit-Funktionären.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Inwiefern ist eine Differenzierung bei der Einteilung des Journaldienstes nach Kinderbetreuung (§ 50b BDG) und Dienstfreistellung (§ 17 BDG) zulässig?

3.    Können Sie diesbezüglich ein bundesweit einheitliches Vorgehen sicherstellen?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, was gedenken Sie diesbezüglich zu unternehmen?

4.    Inwiefern fördern Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie?

5.    Gibt es in Ihrem Ressort Studien, Umfragen oÄ. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie?

a.    Wenn ja, welche? (Bitte gegliedert für die Jahre 2015-2020 angeben)

6.    Welche Möglichkeiten gibt es in Ihrem Ressort sich gegen Diskriminierung aufgrund des Familienstatus bzw. der Verantwortlichkeit für Kinder zu wehren?

7.    Wie viele Beschwerden langen jährlich diesbezüglich ein? (Bitte für die Jahre 2015-2020 für jede Beschwerdestelle nach Geschlecht und Beschwerdeergebnis aufschlüsseln)

8.    Gibt es diesbezüglich Beschwerden an die Volksanwaltschaft?

a.    Wenn ja, welche? (Bitte für die Jahre 2015-2020 angeben)