3835/J-BR/2021

Eingelangt am 09.02.2021
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Anfrage

 

der Bundesrät*innen Mag.a Daniela Gruber-Pruner,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im BKA

 

betreffend kläglicher Umgang mit Kinderrechten in Österreich

 

 

Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von den Vereinten Nationen beschlossen. Mit diesem menschen- und kinderrechtlichen Meilenstein wurden endlich jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugestanden. In Österreich trat dieses Übereinkommen am 5. September 1992 in Kraft und wurde mit BGBl. Nr. 7/1993 kundgemacht. Einige Jahre später beschloss das Österreichische Parlament nach längeren Debatten u.a. im Österreich Konvent, ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" (BGBL.I Nr. 4/2011), welches vor genau 10 Jahren am 16. Februar 2011 in Kraft trat. Dieses 10jährige Jubiläum des BVG-Kinderrechte gibt ausreichend Anlass einen kritischen Blick auf die praktische Umsetzung des Verfassungsgesetzes zu werfen.

Artikel 1 des BVG-Kinderrechte lautet: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist somit das Fundament dieses Verfassungsgesetzes.

Ungeachtet dessen fanden in den vergangenen Tagen unmenschliche Abschiebungen von Familien und ihren Kindern statt. Wir wissen, dass dies abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit mehrmals im Jahr in dieser Art und Weise geschieht. Massive Proteste der Bevölkerung lenkten den Blick erneut auf den Umgang österreichischer Behörden mit Kinderrechten. Augenscheinlich fand bei den Entscheidungen das Kindeswohl, welches nicht nur im BVG-Kinderrechte, sondern auch im Artikel 24 Abs. 2 der EU-Grundreche-Charta normiert ist, unzureichend und schon gar nicht vorrangig Erwägung. Die aktuelle Abschiebe Praxis der Türkis-Grünen Bundesregierung macht deutlich, dass die Einhaltung von Kinderrechten in Österreich noch immer keine Selbstverständlichkeit ist.

Die am 4. Februar 2021 eingesetzte Kindeswohlkommission könnte ein erster Schritt sein, den Fokus verstärkt auf dieses Thema zu legen, doch bestehen berechtigte Zweifel ob des Mandats dieser Kommission und es sind auch in diesem Zusammenhang noch viele Fragen offen. Fest steht: Es braucht endlich eine tatsächliche Einbeziehung des Kindeswohls in sämtliche Erwägungen von Behörden und Politik.

 

Sowohl das 10- jährige Jubiläum des BVG-Kinderrechte als auch die Tatsache, dass die zentralen Eckpfeiler des BVG-Kinderrechte in der politischen und verwaltungsbehördlichen Praxis derzeit offenkundig keine Beachtung finden, machen eine sofortige Umsetzung der von Türkis-Grün im Koalitionsvertrag angekündigten Evaluierung der Kinderrechte in Österreich dringend erforderlich.

Die unterfertigenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende

Anfrage:

1.         Wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern im Verantwortungsbereich Ihres Ressorts umgesetzt?

1.1  Wenn ja, wie erfolgte die Umsetzung konkret?

1.2  Wenn nein, warum nicht?

 

2.         Welche Erlässe und Verordnungen wurden im Zusammenhang mit dem BVG über die Rechte von Kindern veröffentlicht bzw. erlassen?

 

3.         Welche gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem BVG-Kinderrechte wurden von Ihrem Ressort auf den Weg gebracht?

 

4.         In welcher Art und Weise wurden in Ihrem Ressorts konkrete Kindeswohl-Prüfungen durchgeführt?

 

5.         Welche Berichte der Fachabteilungen wurden ihn Ihrem Ressort zum Thema Kinderrechte verfasst und wo sind diese einsehbar?

 

6.         Wann kann mit einer wissenschaftlichen Evaluierung des BVG-Kinderrechte gerechnet werden?

 

7.         Wann wird dem Parlament ein Bericht dazu vorliegen?

 

8.         Welche unbhängigen Expert*innen und Institutionen werden mit der im Regierungsprogramm vereinbarten Evaluierung des BVG-Kinderrechte beauftragt?

 

9.         Wie hoch ist das Budget, welches für die Evaluierung zur Verfügung gestellt wird?

 

10.      Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Kinderrechte-Board?

 

11.      Welche konkreten Schritte werden Sie in Ihrem Ressort setzen, damit das Kindeswohl in Entscheidungen stärker berücksichtigt wird?

 

11.1 Welche gesetzlichen Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht dafür erforderlich?

 

12.      Wie stehen Sie zu dem Vorschlag sämtlicher Kinderrechte-Expert*innen weitere Artikel der Kinderrechte-Konvention in das BVG aufzunehmen?

 

13.      Wie wird Artikel 7 des BVG-Kinderrechte hinsichtlich der aktuellen Kindesabschiebungen bewertet?

 

14.      Welche Expert*innen werden der Kindeswohl-Kommission der Bundesregierung angehören?

 

15.      Wann wird ein Zwischenbericht der Kindeswohl-Kommission vorgelegt?

 

16.      Werden die Berichte der Kindeswohl-Kommission dem Parlament vorgelegt?

 

16.1 Wenn ja, wann?

16.2 Wenn nein, warum nicht?

 

17.      Welche budgetäre Ausstattung ist für die Kindeswohl Kommission vorgesehen?

 

18.      Wie verbindlich sind die Ergebnisse dieser Kommission für Sie und Ihr Ressort?