3850/J-BR/2021

Eingelangt am 18.02.2021
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Anfrage

 

 

der Bundesrät*innen Mag.a Daniela Gruber-Pruner,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im BKA

 

betreffend unzureichende Wahrnehmung von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Artikel 15a B-VG Vereinbarung zur Kinder- und Jugendhilfe

 

Der Kinder- und Jugendhilfe kommt in der Corona-Pandemie eine besonders wichtige und durchaus prekäre Rolle zu. Sozialpädagoginnen und -pädagogen leben tagtäglich mit 8.000 Kindern und Jugendlichen in Wohngemeinschaften auf engstem Raum zusammen. Mitarbeiter besuchen bzw. haben regelmäßig Kontakt mit 37.000 gefährdeten Kindern und Jugendlichen in ihrem familiären Umfeld. Bereits seit einigen Wochen schlagen die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Alarm. „Obwohl man sich in einer 15a‑Vereinbarung mit dem Bund zu gleichen Mindeststandards verpflichtet hat, werden diese in Bezug auf den Umgang mit der Coronakrise völlig unterschiedlich gehandhabt," lautet der Weckruf des Dachverbandes der Österreichischen Jugendhilfe (DÖJ) in einer Presseaussendung (APA0171 CI, II 26.11.2020).

 

Weiters schlägt der DÖJ vor, dass sich der Bund verstärkt in die Kommunikation einbringt und eine Empfehlung an die Länder ausgeben sollte, die folgendes beinhaltet:

 

·         Die Bundesländer sollen generell die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen als „systemrelevant“ einstufen. Es darf nicht sein, dass einzelne regionale Gesundheitsbehörden oder Bundesländer dies unterschiedlich handhaben.

·         Die KJH-Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiter*innen sollen bei der Impfstrategie an vorrangiger Stelle gereiht werden. Immerhin leben Kinder und Fachkräfte noch viel enger als etwa die KindergärtnerInnen oder LehrerInnen mit den Kindern zusammen.

·         Die Länder mögen den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen eine fixe Zusage über die Refundierung der Mehrkosten garantieren, die insbesondere durch Home‑Schooling und längere Verweildauer der Kinder (Wochenenden) in den Einrichtungen entstehen und entstanden sind.

·         Die Länder mögen den KJH-Einrichtungen Schutzausrüstung (auch Schnelltests) in ausreichender, rechtzeitiger und kostenloser Form zur Verfügung stellen.

 

Seit 2019 ist die Kinder- und Jugendhilfe in einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder und Jugendhilfe zwischen Bund und Ländern geregelt. Artikel 3 widmet sich der aktiven Beteiligung und den konkreten Aufgaben des Bundes. Gemäß Absatz 2 ist der Bund verpflichtet, bei der Erstellung und Veröffentlichung einer bundesweiten Statistik der Kinder- und Jugendhilfe mitzuwirken, Kinderschutzforschung in Verbindung mit dem Gesundheitsbereich zu betreiben sowie weiterhin seinen Berichtspflichten gegenüber internationalen Gremien nachzukommen.

 

Um die aktuelle krisenhafte Situation der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich raschest zu verbessern, ist verstärkt gemeinsames Handeln erforderlich.

 

Die unterfertigenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende

Anfrage

1.      Gemäß Artikel 3 Abs. 2 der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe ist der Bund verpflichtet eine „bundesweite Statistik zur Kinder- und Jugendhilfe zu veröffentlichen“. Wann wurde eine solche aktuelle Statistik durch welche Institution erstellt und wo wurde diese veröffentlicht?

 

1.1.            Inwieweit wird in der aktuellen bundesweiten Statistik der Kinder- und Jugendhilfe auf die aktuelle Corona-Situation Bezug genommen?

 

2.      Gemäß Artikel 3 Abs. 2 der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe ist der Bund verpflichtet „Kinderschutzforschung in Verbindung mit dem Gesundheitsbereich“ zu betreiben. Welche Forschungsaufträge wurden bislang in Auftrag gegeben?

 

2.1. Wurden die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Kinderschutzforschung in Zusammenhang mit dem Gesundheitsbereich speziell berücksichtigt?

2.1.1 Wenn ja, inwiefern und welche Fragestellungen fanden Eingang in die Kinderschutzforschung?

2.1.2 Wenn nein, warum nicht?

2.1.3 Welche Institute wurden beauftragt?

2.1.4 Wo werden die Forschungsergebnisse veröffentlicht?

 

3.      Gemäß Artikel 3 Abs. 2 der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe ist der Bund verpflichtet seinen „Berichtspflichten gegenüber internationalen Gremien“ nachzukommen. Welche Berichtspflichten wurden konkret wahrgenommen? An welche internationalen Gremien wurde berichtet?

 

4.      Wie stehen Sie zum Vorschlag des DÖJ im Zusammenhang mit der prekären Lage der Kinder- und Jugendhilfe nachstehende Empfehlung an die Länder auszugeben: “Die Bundesländer sollen generell die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen als „systemrelevant“ einstufen. Es darf nicht sein, dass einzelne regionale Gesundheitsbehörden oder Bundesländer dies unterschiedlich handhaben.“

 

4.1.            Wie stehen Sie inhaltlich zu dieser Empfehlung?

4.2.            Wann ist mit einer solchen Empfehlung zu rechnen?

 

5.      Wie stehen Sie zum Vorschlag des DÖJ im Zusammenhang mit der prekären Lage der Kinder- und Jugendhilfe nachstehende Empfehlung an die Länder auszugeben: “Die KJH-Einrichtungen bzw. deren MitarbeiterInnen sollen bei der Impfstrategie an vorrangiger Stelle gereiht werden. Immerhin leben Kinder und Fachkräfte noch viel enger als etwa die KindergärtnerInnen oder LehrerInnen mit den Kindern zusammen.“

5.1.            Wie stehen Sie inhaltlich zu dieser Empfehlung?

5.2.            Wann ist mit einer solchen Empfehlung zu rechnen?

 

6.      Wie stehen Sie zum Vorschlag des DÖJ im Zusammenhang mit der prekären Lage der Kinder- und Jugendhilfe nachstehende Empfehlung an die Länder auszugeben: „Die Länder mögen den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen eine fixe Zusage über die Refundierung der Mehrkosten garantieren, die insbesondere durch Home‑Schooling und längere Verweildauer der Kinder (Wochenenden) in den Einrichtungen entstehen und entstanden sind.“

 

6.1.            Wie stehen Sie inhaltlich zu dieser Empfehlung?

6.2.            Wann ist mit einer solchen Empfehlung zu rechnen?

 

7.      Wie stehen Sie zum Vorschlag des DÖJ im Zusammenhang mit der prekären Lage der Kinder- und Jugendhilfe nachstehende Empfehlung an die Länder auszugeben: „Die Länder mögen den KJH-Einrichtungen Schutzausrüstung (auch Schnelltests) in ausreichender, rechtzeitiger und kostenloser Form zur Verfügung stellen.“

 

7.1.            Wie stehen Sie inhaltlich zu dieser Empfehlung?

7.2.            Wann ist mit einer solchen Empfehlung zu rechnen?

 

8.      Wie stehen Sie zur Forderung vieler renommierter Kinderschutzexpert*innen, ein Fachgremium zur Weiterentwicklung und kontinuierlichen Evaluierung der Kinder‑ und Jugendhilfe in Österreich einzurichten?