28/MT-BR/2015

M I T T E I L U N G

an das Europäische Parlament und den Rat

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

des EU-Ausschusses des Bundesrates

vom 4. Februar 2015

 

 

RAT: CM 4133/14 ÖFFENTLICH

Friends of the Presidency Group: Improving the functioning of the EU system

 
 

1.         Der Bundesrat begrüßt die Einführung der Gruppe der Freunde der Präsidentschaft, sowie die in diesen Sitzungen geführten Diskussionen über die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente, sowie die Stärkung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

2.         Der Bundesrat begrüßt die von dem Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans angekündigte Intensivierung des politischen Dialoges, sowie im Besonderen den Vorsatz einer schnelleren Zusendung der Antwortschreiben auf Stellungnahmen der nationalen Parlamente, sei es im Zuge von Subsidiaritätsprüfungen oder des politischen Dialoges durch die Kommission, sowie auch die Intensivierung des direkten Kontaktes zu den nationalen Parlamenten im Falle einer Subsidiaritätsrüge.

3.         Trotz der primärrechtlich vorgegebenen Acht-Wochen-Frist für begründete Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzgebungsakten wird angeregt, dass die Europäische Kommission alle Möglichkeiten ausschöpft, um auch nach Ablauf dieser Frist Eingaben der Mitgliedstaaten aufzugreifen. Die Europäische Kommission wird ersucht, den Bundesrat über dahingehende Möglichkeiten zu informieren. Auf diese Weise kann eine verstärkte Befassung der Länderparlamente in einem föderal organisierten Staat erleichtert werden.

4.         Der Bundesrat setzt sich für die Schaffung eines Interpellationsrechtes für nationale Parlamente auf EU-Ebene ein. Die Möglichkeit der Erstellung einer schriftlichen Anfrage an die Kommission durch ein nationales Parlament wäre anzudenken.

5.         Der Bundesrat regt an, die Folgenabschätzung für Rechtsetzungen weiter zu verbessern. Im Falle substantieller Änderungen von Legislativvorschlägen im Zuge der Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament sollte die Europäische Kommission eine Neuvorlage vornehmen, um eine neuerliche Evaluierung gegen Ende des Rechtssetzungsprozesses zu ermöglichen.

Eine restriktivere Verwendung delegierter Rechtsakte und eine verstärkte Transparenz der EU bei der Erarbeitung von delegierten Rechtsakten, etwa durch Veröffentlichung der Entwürfe der Europäischen Kommission, wird angeregt. Zudem sollte eine verstärkte Einbindung nationaler Experten im Wege der beratenden Ausschüsse vorgenommen werden.