Schriftliche Information des Bundesministers für Inneres

gem. § 6 Abs 3 EU-Informationsgesetz

 

 

Bezeichnung des Rechtsaktes:

COM (2016) 194 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

(102141/EU XXV.GP)

 

 

1.    Inhalt des Vorhabens:

 

Das „Smart Borders Paket“ ist ein Langzeitprojekt der EK zur Modernisierung des Europäischen Grenzschutzes in Reaktion auf ein sich änderndes Sicherheitsumfeld sowie stark steigende Passagierströme an den Außengrenzen. Nach einer ersten Verhandlungsrunde ab 2013 wurden die damaligen Vorschläge der EK wegen technischen, finanziellen, operationellen und rechtlichen Bedenken zurückgezogen und nun nach grundlegender Überarbeitung neu vorgelegt.

 

Kernstück der „Smart Borders“ ist ein System zur Registrierung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen (Entry-Exit-System „EES“) samt Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten. Das EES ermöglicht nach Plänen der EK zu aller erst eine exakte Berechnung und Überwachung der zulässigen Aufenthaltsdauer aller Drittstaatsangehörigen. Dadurch werden „Overstayer“ aufgezeigt und an Hand biometrischer Daten bei Verlust des Reisedokuments identifiziert. Durch die Automatisierung von Kontrollaufgaben werden weiters beschleunigte und qualitativ verbesserte Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums angestrebt. Der - eingeschränkte - Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf das System soll eine Erhöhung der Sicherheit im Kampf gegen Terrorismus (auch im Lichte der jüngsten Anschläge in Frankreich und Belgien) sowie organisierte Kriminalität gewährleisten.

 

Der im ersten Paket von 2013 enthaltene Vorschlag zum Programm für registrierte Vielreisende (Registered Travellers Programme - „RTP“) wurde zurückgezogen bzw. nun als optionales System im Ermessen der MS konzipiert (und ist nun – ebenso wie die Grundlage für E-Gates - im Änderungsvorschlag der EK zum Schengener Grenzkodex enthalten).

 

 

2.    Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates:

 

Da es sich um eine unmittelbar anwendbare Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates handelt, sind Durchführungsrechtsakte in Österreich nicht erforderlich.

 

 

3.    Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung:

 

Das Zentralsystem einschließlich der Schnittstellen zu den nationalen Systemen

(National Uniform Interfaces) sowie die Kommunikationsinfrastruktur und die sicheren Kommunikationssysteme zwischen dem EES-Zentralsystem und dem VIS-Zentralsystem werden von eu-LISA entwickelt.

Die MS sind für die Integration der vorhandenen nationalen Grenzinfrastruktur und deren Anbindung an die National Uniform Interface verantwortlich bzw. zuständig. Weiters liegt die Einrichtung der zentralen Zugangsstelle und deren Verbindung zur National Uniform Interface für Zwecke der Strafverfolgung im Zuständigkeitsbereich der MS.

 

 

4.    Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung:

 

Der Einsatz moderner Technologien wie Smart Borders ist eine logische Weiterentwicklung bestehender Grenzmanagementstrukturen in der EU.

Die Ziele der Smart Borders - Bekämpfung der illegalen Migration durch Aufdecken von „Overstayern“, Technische Erleichterungen an der Grenze in Zeiten stetig steigender Passagierströme, Erhöhung der Sicherheit durch bessere Identifizierung von Terroristen und Schwerkriminellen – werden daher unterstützt.

 

Nur durch einen besseren Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen sowie neuen Instrumente zur Erhöhung der inneren Sicherheit, kann der Schengen-Raum gestärkt werden.

 

Positiv wird auch gesehen, dass ersten Vorschläge zurückgezogen und auf Basis der Berücksichtigung einer datenschutzrechtlichen, technischen und budgetären Machbarkeitsstudie samt Pilotprojekt mit der Neuvorlage nun eine deutlich bessere Kosten-Nutzen-Relation gewährleisten werden soll.

 

 

5.    Angaben zu Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität:

 

Einzelstaatliche Ein- und Ausreisesysteme – die in einigen MS bereits bestehen - können keinen Gesamtüberblick über die Ein- und Ausreisen in diesem MS sicherstellen, da im Schengenraum keine Binnengrenzkontrollen stattfinden. Ein Gesamtüberblick kann daher nur durch ein zentrales System sichergestellt werden.

 

 

6.    Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan:

 

Die Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe „Grenzen“ haben im April 2016 begonnen. Die erste Lesung soll noch unter der aktuellen niederländischer Präsidentschaft abgeschlossen werden. Bis Jahresende ist geplant, die Position des Rates fertigzustellen. In der Folge kann dann in den Trilog mit dem EP eingetreten werden. Frühestmöglicher Termin für die Inbetriebnahme des Systems ist das Jahr 2020.