Schriftliche Information des Bundesministerin für Inneres

gem. § 6 Abs 3 EU-Informationsgesetz

 

 

Bezeichnung des Rechtsaktes:

COM(2016) 196 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems

(102145/EU XXV.GP)

 

 

1.    Inhalt des Vorhabens:

 

Um ein schengenweites Entry-Exit-System („EES“) einzurichten, bedarf es entsprechender Anpassungen im Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399). Beispielswiese wird die derzeit gängige Praxis, die Reisepässe von Drittstaatsangehörigen bei der Ein- und Ausreise in/aus dem Schengenraum zu stempeln, durch die Erfassung der alphanumerischen und biometrischen Daten des Reisenden im EES ersetzt. Weiters wird der Reisende über einen Webservice die Möglichkeit erhalten, sich über den ihm verbleibenden erlaubten Aufenthalt im Schengenraum kundig zu machen. Auch den Fluggesellschaften wird eine Möglichkeit eingeräumt, die verbleibende Aufenthaltsdauer im System abzufragen, um ihren Pflichten als Beförderungsunternehmer nachkommen zu können.

Darüber hinaus sollen harmonisierte Bestimmungen für die mögliche Verwendung automatisierter Grenzkontrollen (E-Gate) aufgenommen werden. Überdies wird den MS die Möglichkeit eröffnet, erleichterte Grenzübertritte im Rahmen national „Vielreiserprogramme“ auf Basis einer Vorabüberprüfung des Reisenden einzurichten.

 

 

2.    Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates:

 

Da es sich um eine unmittelbar anwendbare Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates handelt, sind Durchführungsrechtsakte in Österreich nicht erforderlich.

 

 

3.    Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung:

 

Die Anpassung des Schengener Grenzkodex im Zusammenspiel mit der Einführung des EES wird zu einer deutlich verlängerten Kontrollzeit an den Grenzkontrollkojen auf den sechs internationalen Flughäfen führen. Es wird daher eine Anpassung der Infrastruktur und auch eine Aufstockung des Personals für die Vornahme der Grenzkontrolle auf den int. Flughäfen in Österreich erforderlich sein.

 

 

4.    Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung:

 

Nur durch einen besseren Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen sowie neue Instrumente zur Erhöhung der inneren Sicherheit kann der Schengen-Raum gestärkt und die Reisefreiheit garantiert werden.

 

 

5.    Angaben zu Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität:

 

Einzelstaatliche Maßnahmen können im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen nicht zum gewünschten Erfolg führen. Es sind daher entsprechende Anpassungen der unionsrechtlichen Vorschriften für die Grenzkontrolle unumgänglich.

 

6.    Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

 

Die Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe „Grenzen“ haben im April 2016 begonnen. Die erste Lesung soll noch unter der aktuellen niederländischer Präsidentschaft abgeschlossen werden. Bis Jahresende ist geplant, die Position des Rates zu finalisieren. In der Folge kann dann in den Trilog mit dem EP eingetreten werden. Frühestmöglicher Termin für die Inbetriebnahme des Systems ist das Jahr 2020.