Sachbearbeiter: MR DI Karl Schober
Abteilung: II 6
Tel.Nr.: 602844
SCHRIFTLICHE INFORMATION
gemäß § 6 EU-InfoG
zu Pkt. 3 der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 29.06.2016
1. Bezeichnung des Dokuments
COM (2016) 384 final
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse hinsichtlich der mengenmäßigen Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver (107334/EU, XXV.GP)
2. Inhalt des Vorhabens
Im Jahr 2016 soll die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis in die öffentliche Intervention von derzeit 218.000 t auf 350.000 t angehoben werden. Aufgrund der problematischen Marktlage im Milchbereich wurde mit der Verordnung (EU) 2016/591 des Rates die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Butter und Magermilchpulver zum Festpreis für das Jahr 2016 bereits verdoppelt.
3. Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates
Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23g B-VG.
4. Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung
Keine
5. Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung
Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23d B-VG.
Bundesminister Rupprechter befürwortet und unterstützt den gegenständlichen Vorschlag. Die öffentliche Intervention von Magermilchpulver stellt ein Sicherheitsnetz für den Milchpreis dar und trägt zur Stabilisierung des Milchmarktes bei.
6. Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität
Der Vorschlag fällt in den Bereich der geteilten Zuständigkeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten und steht mit der Subsidiarität im Einklang. Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
7. Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan
Es ist zu erwarten, dass die beabsichtigte Beschlussfassung am 27.-28. Juni im Rahmen des EU-Agrarminister-Rats vorgenommen und die Verordnung Anfang Juli 2016 in Kraft treten werde.
Der Veröffentlichung der vorliegenden „schriftlichen Information“ wird zugestimmt