SCHRIFTLICHE INFORMATION gemäß § 6 EU-InfoG

zu Pkt. 1 der Tagesordnung des

EU-Ausschusses des Bundesrates am 21.6.2017

 

1.      Bezeichnung des Dokuments

COM (2017) 250 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer Säule sozialer Rechte (141176/EU, XXV. GP)

 

2.      Inhalt und Ziel der Vorlage

 

·        Die Mitteilung stellt die bisherigen Schritte der Europäischen Kommission, dh vor allem die öffentliche Konsultation und deren Ergebnisse, dar.

·        Weiters geht sie auf den politischen und rechtlichen Charakter der Säule ein, wonach wesentliche bereits im Primärrecht bzw. der EU-Grundrechtecharta sowie der Europäischen Sozialcharta verankerte soziale Rechte zusammengefasst und um aktuelle bestehende Initiativen/Entwicklungen der EU (zum Beispiel die Jugendgarantie) ergänzt werden. Die in den Verträgen vorgesehene Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten kann und soll dadurch nicht verändert werden. Die Prinzipien sind nicht direkt anwendbar.

·        Schlussendlich erläutert die Mitteilung die möglichen zukünftigen Schritte: interinstitutionelle Erklärung zwischen Rat, EP und EK und die Einführung eines sozialpolitischen Scoreboards, dessen Analyse in das Europäische Semester einfließen soll.

 

Drei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen ergänzen die Mitteilung:

·        Eine Begleitunterlage betreffend das sozialpolitische Scoreboard: Dabei werden Indikatoren für 12 Bereiche der Gesellschaft angeführt, die sich auf bestehende Daten stützen und deren Analyse in das Europäische Semester einfließen soll.

·        Eine Begleitunterlage, die zu den einzelnen vorgeschlagenen Prinzipien den jeweiligen Stand des gemeinschaftlichen EU-Besitzstandes und die Zuständigkeiten auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten (inkl. Sozialpartner) erläutert.

·        Eine Begleitunterlage, in der über die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission und deren Ergebnisse berichtet wird.

 

3.      Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates

Information gemäß § 6 EU- InfoG.  Bei der Mitteilung handelt es sich um keinen Gesetzgebungsakt im Rahmen der EU.

 

4.      Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Die Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage.

 

5.      Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung

Die Mitteilung der Kommission wird zur Kenntnis genommen. Im Großen und Ganzen können die darin angeführten Prinzipien der Europäischen Säule unterstützt werden. Sie zielen darauf ab, das soziale Europa für die BürgerInnen sichtbarer zu machen und soziale Standards in Europa zu verbessern, Armut zu reduzieren und somit Lebensbedingungen für die BürgerInnen zu verbessern.

 

6.      Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Die Mitteilung fasst die allgemeinen sozialpolitischen Grundsätze und Aktivitäten auf EU-Ebene und der Mitgliedstaaten zusammen, weshalb kein Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip und zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit besteht.

Die in den Verträgen vorgesehene Kompetenzverteilung im Sozialbereich zwischen der Union und den Mitgliedstaaten kann und soll durch die darin beschriebenen Maßnahmen nicht verändert werden.

 

7.      Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Die Mitteilung wurde am 26.4.2017 veröffentlicht. Die Europäische Kommission stellte sie in der Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen am 10.5.2017 vor. Beim Mittagessen des Rates am 15.6. 2017 führten die BESO-MinisterInnen eine erste Aussprache durch. Im formellen Teil des Rates wurde eine gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungs- und des Sozialschutzausschusses gebilligt. In dieser Stellungnahme heben die beiden Ausschüsse die Bedeutung des Ansatzes der Säule hervor, wobei  - wie schon durch die Kommission - die Wahrung der Kompetenzverteilung, die Kohärenz mit dem Binnenmarkt, die Berücksichtigung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, sowie die Autonomie der Sozialpartner betont werden.