SCHRIFTLICHE INFORMATION gemäß § 6 EU-InfoG

zu Pkt. 1 der Tagesordnung des

EU-Ausschusses des Bundesrates am 21.6.2017

 

1.      Bezeichnung des Dokuments

COM (2017) 251 final Vorschlag für eine interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte (141180EU, XXV. GP)

 

2.      Inhalt und Ziel der Vorlage

Zusätzlich zu der am 26.4.2017 vorgelegten Empfehlung der Europäischen Kommission wurde von der Europäischen Kommission ein gleichlautender Vorschlag für eine interinstitutionelle Proklamation des Europäischen Parlamentes, des Rates und der Europäischen Kommission zur europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt. Es handelt sich dabei um den Entwurf einer politischen Erklärung dieser drei Institutionen mit dem Ziel, dadurch eine breite politische Unterstützung zu erhalten.

 

Inhalt:

o   Die Säule richtet sich primär an die Eurozone, steht aber allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union offen und soll auch eine Art Leitfaden für künftige Maßnahmen im Beschäftigungs- und Sozialbereich darstellen.

o   Die einzelnen Prinzipien umfassen die Themen: 1. Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, 2. Gleichstellung der Geschlechter, 3. Chancengleichheit, 4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung, 5. Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, 6. Löhne und Gehälter, 7. Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, 8. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten, 9. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, 10. Gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz, 11. Betreuung und Unterstützung von Kindern, 12. Sozialschutz, 13. Leistungen bei Arbeitslosigkeit, 14. Mindesteinkommen, 15. Alterseinkünfte und Ruhegehälter, 16. Gesundheitsversorgung, 17. Inklusion von Menschen mit Behinderungen, 18. Langzeitpflege, 19. Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose, 20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen

o   Durch diese 20 Prinzipien werden wesentliche bereits im Primärrecht bzw. der EU-Grundrechtecharta sowie der Europäischen Sozialcharta verankerte soziale Rechte zusammengefasst und um aktuelle bestehende Initiativen der EU (zum Beispiel die Jugendgarantie) beziehungsweise aktuelle Entwicklungen ergänzt.

 

3.      Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates

Information gemäß § 6 EU- InfoG.  Bei der Proklamation handelt es sich um keinen Gesetzgebungsakt im Rahmen der EU.

 

 

4.      Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Die Proklamation hat keine Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage.

 

5.      Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung

Im Großen und Ganzen können die Prinzipien der Europäischen Säule unterstützt werden. Sie zielen darauf ab, das soziale Europa für die BürgerInnen sichtbarer zu machen, Armut zu reduzieren und somit Lebensbedingungen für die BürgerInnen zu verbessern.

Durch sehr allgemeine Formulierungen wird ein Konsens zwischen den Institutionen und auch zwischen den Mitgliedstaaten im Rat erleichtert.

 

6.      Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Die Prinzipien fassen die geltenden allgemeinen sozialpolitischen Grundsätze und Aktivitäten auf EU-Ebene und der Ebene der Mitgliedstaaten zusammen, weshalb kein Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip und zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit besteht.

Die in den Verträgen vorgesehene Kompetenzverteilung im Sozialbereich zwischen der Union und den Mitgliedstaaten kann und soll dadurch nicht verändert werden.

 

7.      Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Der Entwurf der Proklamation wurde am 26.4.2017 veröffentlicht. Die Europäische Kommission stellte sie in der Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen am 10.5.2017 vor. Beim Mittagessen des Rates am 15.6.2017 führten die BESO-MinisterInnen eine erste Aussprache darüber durch. Im formellen Teil des Rates wurde danach eine gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungs- und des Sozialschutzausschusses gebilligt. In dieser Stellungnahme heben die beiden Ausschüsse die Bedeutung des Ansatzes der Säule hervor, wobei  - wie schon durch die Kommission - die Wahrung der Kompetenzverteilung, die Kohärenz mit dem Binnenmarkt, die Berücksichtigung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, sowie die Autonomie der Sozialpartner betont werden. Die kommende estnische Präsidentschaft hat angekündigt, die Proklamation bis Jahresende abschließen zu wollen.