Sachbearbeiter: Mag. Robin Krutak

Abteilung: I/5

Tel.Nr.: +43 1 71100 611205

 

 

SCHRIFTLICHE INFORMATION

gemäß § 6 EU-InfoG

zu Pkt. 7 der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 04.04.2018

 

 

1.    Bezeichnung des Dokuments

COM (2017) 676 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

 

2.    Inhalt des Vorhabens

Mit dem Vorschlag werden die CO2-Emissionszielwerte für Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach 2021 festgelegt. Demnach wird die CO2-Zielvorgabe für Hersteller für in der EU verkaufte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2030 um 30 % im Vergleich zu 2021 reduziert. Für 2025 ist ein Zwischenziel von minus 15 % vorgesehen. Die künftigen CO2-Ziele werden auf dem neuen WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) Testzyklus zur Ermittlung des Normverbrauchs und der CO2-Emissionen basieren. Als Anreiz für emissionsfreie bzw. emissionsarme Fahrzeuge unter 50 g CO2/km wird für die Hersteller eine Benchmark für den Anteil von verkauften Fahrzeugen vorgegeben. Diese beträgt 15 % im Jahr 2025 bzw. 30 % im Jahr 2030. Bei Übererfüllung dieser Benchmark erhält der Hersteller einen Bonus für seine CO2-Zielvorgabe.

 

3.    Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23g B-VG.

 

4.    Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Die Regelung wirkt als EU VO, daher sind keine innerstaatlichen Umsetzungsschritte erforderlich. Es wird erwartet, dass durch die EU VO ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen des Pkw Straßenverkehrs auch in Österreich geleistet wird. Die Auswirkungen werden daher als positiv angesehen.

 

5.    Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23d B-VG.

Die neue Bundesregierung hat das Thema „Saubere Mobilität“ und die Umstellung des Verkehrs auf alternative Antriebe und E-Mobilität als Schwerpunkt im Regierungsprogramm definiert. Die Frau Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus begrüßt daher die Initiativen der EK zu emissionsarmer Mobilität. Das BMNT wird während der österreichischen Ratspräsidentschaft das Dossier prioritär weiterverhandeln. Ein Abschluss wird angestrebt.

 

6.    Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Die CO2-Flottenzielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sind auf EU-Ebene zu regeln.

 

7.    Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Die Verhandlungen zu dem Dossier wurden im Dezember 2017 gestartet und werden zurzeit unter bulgarischer Ratspräsidentschaft in der Ratsarbeitsgruppe geführt. Das BMNT wird sich während der österreichischen Ratspräsidentschaft für einen raschen Fortschritt bei der Verhandlung des Dossiers einsetzen. In Abhängigkeit der zu führenden Verhandlungen wird ein positiver Abschluss angestrebt.

 

Der Veröffentlichung der vorliegenden „schriftlichen Information“ wird zugestimmt.