Schriftliche Information

gemäß §6 EU-InfoG

zu Pkt. 3 der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 18. Juni 2019

 

(067307/EU XXVI.GP)

 

1.       Bezeichnung des Dokuments

 

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs 2019 [COM(2019) 520 final]

 

2.      Inhalt und Ziel des Vorhabens

 

Im Zuge des Europäischen Semesters, ein einjähriger Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der Europäischen Union, hat die Europäische Kommission eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates veröffentlicht. Als Grundlage für diese hat die Europäische Kommission das nationale Reformprogramm Österreichs 2019 und das Stabilitätsprogramm Österreichs 2019 herangezogen. Diese wurden am 24. April 2019 im Ministerrat beschlossen und der Europäischen Kommission übermittelt.

 

Die Europäische Kommission attestiert, dass Österreich die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vollständig einhält. Das mittelfristige Haushaltsziel (Medium-Term Budgetary Objective; MTO) – ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP – wird im gesamten Programmzeitraum übertroffen. Die der mittelfristigen Haushaltsplanung zugrundeliegenden Risiken erscheinen moderat und betreffen in erster Linie die angekündigte Umsetzung von Sparmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung. Für Österreich bestehen langfristig mittlere Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (Pensionen, Gesundheit und Pflege).

 

Basierend auf den Analysen empfiehlt die Europäische Kommission dem Rat folgende „Länderspezifische Empfehlungen“:

 

„EMPFIEHLT, dass Österreich 2019 und 2020 Maßnahmen ergreift, um

 

1.       die Tragfähigkeit des Gesundheits- und Langzeitpflegesystems sowie des Pensionssystems auch durch die Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vor dem Hintergrund der voraussichtlich steigenden Lebenserwartung zu gewährleisten; die Finanzbeziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen zu vereinfachen und zu rationalisieren und die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten anzugleichen;

 

2.      die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Quellen zu verlagern, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum stärker förderlich sind; in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Vollzeitbeschäftigung von Frauen zu unterstützen, unter anderem durch verbesserte Kinderbetreuungsangebote, und die Arbeitsmarktergebnisse der Geringqualifizierten zu steigern; die Grundkompetenzen benachteiligter Gruppen, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern;

 

3.       die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Entwicklung, Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit auszurichten und dabei regionale Unterschiede zu berücksichtigen und das Produktivitätswachstum durch die Förderung der Unternehmensdigitalisierung und des Firmenwachstums sowie durch den Abbau regulierungsbedingter Hürden im Dienstleistungssektor zu unterstützen.“

 

3.       Mitwirkungsrecht des Nationalrates und Bundesrates

 

Mitwirkungsrechte des Bundesrates bestehen gemäß Art. 23e B-VG.

 

Die vorgeschlagenen Empfehlungen werden in den fachlich zuständigen Räten auf europäischer Ebene diskutiert und angenommen bzw. abgelehnt.

 

4.      Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

 

Unmittelbare Auswirkungen auf die Republik Österreich oder innerstaatliche Durchführungserfordernisse ergeben sich nicht, da es sich um Empfehlungen handelt.

 

5.       Österreichische Position / Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung

 

Die Empfehlungen für eine Empfehlung des Rates werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Diskussionen wird Österreich die Europäische Kommission und den Rat auf geringe faktische Änderungen hinweisen.

 

6.      Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

 

Weder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch der Grundsatz der Subsidiarität kommen zur Anwendung.

 

7.       Stand des Verfahrens auf europäischer Ebene

 

Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates wurde am 05.06.2019 von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

In den nächsten Wochen werden die zuständigen Gremien über den Vorschlag der Kommission diskutieren.

 

Folgende Termine wurden bereits veröffentlicht:

 

·            20./21. Juni 2019:          Der Europäische Rat wird auf horizontaler Ebene über die Empfehlungen der Kommission diskutieren.

 

·            24. und 26. Juni 2019: Der Wirtschaftspolitischer Ausschuss wird die länderspezifischen Empfehlungen diskutieren.

 

·            25. Juni 2019:                  Der Wirtschaftspolitische Ausschuss wird zusammen mit dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz über die länderspezifischen Empfehlungen diskutieren.

 

·            24. und 26. Juni 2019: Der Beschäftigungspolitische Ausschuss und der Ausschuss für Sozialpolitik diskutieren die länderspezifischen Empfehlungen.

 

·            27./28. Juni 2019:          Die Vertreter des Wirtschafts- und Finanzausschusses (Alternates) werden die Länderspezifischen Empfehlungen diskutieren.

 

·            01./02. Juli 2019:            Beim informellen Treffen des Wirtschafts- und Finanzausschusses werden die Länderspezifischen Empfehlungen diskutiert.

 

·            08. Juli 2019:                   Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz wird die vorbereiteten länderspezifischen Empfehlungen abstimmen.

 

·            09. Juli 2019: Der Rat für Wirtschaft und Finanzen wird über die vorbereiteten länderspezifischen Empfehlungen abstimmen und die Gesamttexte verabschieden.