Sachbearbeiterin: Mag. Cornelia Jäger

Abteilung: IV/1

Tel.Nr.: 611729

 

SCHRIFTLICHE INFORMATION

gemäß § 6 EU-InfoG

zu Pkt. 2 der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 18.06.2019

 

 

1.    Bezeichnung des Dokuments

COM(2018) 773 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank/Ein sauberer Planet für alle - eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft

                       

2.    Inhalt des Vorhabens

Die Europäische Kommission präsentierte die genannte Strategie am 28. November 2018. Der Europäischen Kommission zufolge besteht der Zweck der langfristigen Strategie nicht darin, Zielvorgaben zu setzen, sondern eine Vision und eine Richtungsvorgabe für die Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union zu entwickeln, nach der es kostenwirksam gelingen kann, durch einen sozial gerechten Übergang bis zum Jahr 2050 Netto-Treibhausgasemissionen von Null zu erreichen.

Die Strategie beinhaltet acht Wege zur Emissionssenkung durch die Modellierung verschiedener technologie- und verhaltensbasierter Entwicklungspfade: sechs davon zielen auf Emissionssenkungen in Höhe von 80-90 % ab, und zwei entwerfen den Weg zu Netto-Null-Emissionen bzw. zur Klimaneutralität. Nach Ansicht der Europäischen Kommission umfasst die Strategie alle Schlüsselsektoren, einschließlich Energie, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und die Landnutzung im weiteren Sinne, und steht im Einklang mit dem Ziel des Pariser Übereinkommens, den Temperaturanstieg deutlich unter 2°C zu halten und weiterhin anzustreben, ihn bei 1,5°C zu stabilisieren.

 

3.    Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23g B-VG.

Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 4. März 2019 sowie auf die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags vom 16. Mai 2019.

4.    Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Aufgrund von Vorgaben auf EU-Ebene (Governance Regulation) muss Österreich bis zum 1. Jänner 2020 eine nationale Langfriststrategie 2050 an die Europäische Kommission übermitteln. Arbeiten dazu haben im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus bereits auf Fachebene begonnen; es wird dazu auch eine öffentliche Konsultation geben. Auswirkungen auf Österreich werden, soweit möglich, mitumfasst.

 

5.    Position des zuständigen Bundesministers samt kurzer Begründung

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23d B-VG.

Österreich bekennt sich zur Einhaltung der Langfrist-Ziele aus dem Pariser Übereinkommen.

 

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus steht der Mitteilung der Europäischen Kommission grundsätzlich positiv gegenüber; die vorgestellten Szenarien – inklusive zahlreicher Technologieoptionen – berücksichtigen neben den klimapolitischen Zielsetzungen auch wirtschaftliche und soziale Aspekte. Kritisch gesehen wird jedoch die Rolle von Nuklearenergie und „Carbon Capture and Storage“, da diese in allen von der Europäischen Kommission vorgestellten Szenarien enthalten sind. Aus österreichischer Sicht fehlt jedoch ein 100%-Erneuerbaren-Szenario, welches gemeinsam mit Luxemburg, Irland und Litauen von der Europäischen Kommission eingefordert wurde.

 

Österreich unterstützt den in der Vision 2050 dargestellten Ansatz zur Erreichung von Klimaneutralität (Netto-Null-Emissionen) bis zur Mitte des Jahrhunderts in Europa. Dazu bedarf es einer Transformation des gesamten Energie-, Mobilitäts- und Wirtschaftssystems sowie eines gesellschaftlichen Wandels.

 

6.    Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Im Lichte der Notwendigkeit der Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens erscheinen die in der Mitteilung vorgeschlagenen Szenarien verhältnismäßig. Österreich hat das Pariser Übereinkommen ratifiziert und sich damit verpflichtet, zur Erreichung der Ziele von Paris beizutragen. Die EU-Langfriststrategie geht nicht konkret auf die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele ein, es kann aber davon ausgegangen werden, dass etliche Umsetzungsmaßnahmen in den überwiegenden Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen, bzw. von europäischer Seite allenfalls der erforderliche Handlungsrahmen vorgegeben werden wird.

 


 

7.    Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Seit der Präsentation der Mitteilung im November 2018 wurde diese in allen relevanten Ratsformationen (Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Finanz, Wettbewerb, Verkehr) sowie mehrfach in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt diskutiert. Der Europäische Rat hat sich bereits im März 2019 mit der Mitteilung befasst und wird diese nochmals am 20./21. Juni 2019 behandeln. Es ist zu erwarten, dass die Behandlung auf Ratsebene auch im 2. Halbjahr 2019 weiterlaufen wird. Ziel ist die Annahme von Schlussfolgerungen des Europäischen Rates 2019. Die Strategie soll auch als Grundlage für die unter dem Pariser Übereinkommen notwendige Übermittlung einer EU-Langzeitstrategie Ende des 1. Quartals 2020 an das UNFCCC Sekretariat dienen.

 

Der Veröffentlichung der vorliegenden „schriftlichen Information“ wird

- zugestimmt

- nicht zugestimmt (Bitte mit kurzer Begründung!)

(bitte nicht Zutreffendes streichen!)