Sachbearbeiter: Hangler

Abteilung: III/1

Tel.Nr.: 71100-607309

 

SCHRIFTLICHE INFORMATION

gemäß § 6 EU-InfoG

zu Pkt. 4 der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 9.10.2019

 

 

1.    Bezeichnung des Dokuments

 

COM (2019) 352 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den

Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der

Regionen/Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung

der Wälder in der Welt

 

2.    Inhalt des Vorhabens

 

·         Die Kommission hat die Mitteilung im Juli 2019 vorgelegt und das EP und den Rat um Billigung dieser und um aktive Beteiligung an ihrer Umsetzung ersucht.

 

·         Die Entwaldung, insbesondere in den Tropen, ist ein seit Jahrzehnten erkanntes Problem, insbesondere in Hinblick auf den Schutz des Klimas und der Artenvielfalt.

 

·         Nach der Verabschiedung des FLEGT-Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags (freiwillige Partnerschaftsabkommen, FLEGT-Verordnung, EU-Holzverordnung) wurde rasch klar, dass neben der Holznutzung auch andere, zum Teil wirkungsstärkere Faktoren für die Umwandlung und Degradierung vieler Wälder, insbesondere in den Tropen, verantwortlich sind, allen voran der Agrarsektor (Palmöl, Soja, Kakao u.a.).

 

·         Eine Patentlösung für das Problem gibt es nicht. Die Bekämpfung der Entwaldung und die nachhaltige Waldbewirtschaftung sind komplexe Herausforderungen.

 

·         Ziel dieser Mitteilung ist es, Wege aufzuzeigen, wie die Maßnahmen der EU zum Schutz der Wälder, insbes. der Primärwälder, verstärkt werden können, sowie die Wälder nachhaltig und verantwortungsvoll wiederherzustellen.

 

·         Da das Mandat der derzeitigen EK zu Ende geht, wird in dieser Mitteilung nicht das endgültige Konzept für die künftige EK festgelegt, sondern es werden die Probleme analysiert und diskutiert. Anhand von fünf Prioritäten wird eine Liste erster Maßnahmen (siehe unten) vorgeschlagen und der Weg für die Prüfung weiterer Maßnahmen geebnet.

 

·         Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Mitteilung sieht die EK:

§  einen ständigen Dialog zwischen der EU und ihren Partnern weltweit

§  eine starke Einbeziehung des Privatsektors

§  eine aktive Konsultation der Zivilgesellschaft

§  die Mobilisierung erheblicher finanzieller Mittel

 

·         Im Anhang II der Mitteilung werden die Behörden der MS, die Industrie sowie die Zivilgesellschaft zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert.

 

EK-Maßnahmen anhand der fünf Prioritäten für die Verstärkung der EU-Maßnahmen gegen Entwaldung und Waldschädigung:

Priorität 1: Verringerung des Flächen-Fußabdruckes der EU und Förderung des Verbrauchs von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten in der EU

Einrichtung einer Multi-Stakeholder-Plattform, Stärkung von Normen und Zertifizierungsregelungen (entwaldungsfreie Rohstoffe), Bewertung zusätzlicher nachfrageseitiger legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen, verbesserte Umsetzung laufender Maßnahmen (Umsetzung des FLEGT-Arbeitsplans 2018-2022 und der EU-Holzverordnung, Nachhaltigkeitsstrategie für Unternehmen, EU-Umweltzeichen, umweltgerechte öffentliche Auftragsvergabe etc.)

 

Priorität 2: partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern zur Verringe­rung des Drucks auf die Wälder und zur Sicherung der Entwicklungszusammenarbeit der EU gegen Entwaldung

Aufnahme der Entwaldung in den politischen Dialog (bilateral) und Unterstützung der Partnerländer; Sicherstellung, dass die Unterstützung der EU in den Partnerländern nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beiträgt; verbesserte Umsetzung laufender Maßnahmen

 

Priorität 3: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen und die Wiederherstellung der Wälder zu fördern

Intensivere Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Foren (multilateral), Förderung von Handelsabkommen mit entsprechenden Klauseln, Förderung von entwaldungsfreien land- und forstwirtschaftliche Erzeugnissen, verbesserte Umsetzung laufender Maßnahmen (Bewertung der Auswirkungen von Handelsabkommen, Befassung internationaler Rohstoffgremien und in bilateralen Dialogen mit wichtigen Verbraucher- und Erzeugerländern)

 

Priorität 4: Neuausrichtung der Finanzierung zur Unterstützung nachhaltigerer Landnutzungspraktiken

Bewertung potenzieller Mechanismen zur Mobilisierung grüner Finanzmittel für Wälder (gemeinsam mit MS), Erwägung einer verbesserten Unternehmensberichterstattung über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Entwaldung, verbesserte Umsetzung laufender Maßnahmen (Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen u.a.)

 

Priorität 5: Förderung der Verfügbarkeit und Qualität von Information über Wälder und Rohstofflieferketten. Sicherung des Zugangs zu diesen Informationen sowie Unterstützung von Forschung und Innovation

Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung, Waldschädigung, Veränderung der Bewaldungsdichte weltweit; verbesserte Koordination der Arbeit der einschlägigen Forschungsinstitute; Austausch innovativer Verfahren der EU mit anderen Ländern; verbesserte Umsetzung laufender Maßnahmen (Waldbrandinformationssysteme, zuverlässige Informationen über Waldressourcen und Landnutzungsänderungen u.a.)

 

3.    Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23g B-VG.

 

4.    Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

 

Die Mitteilung ist kein Rechtsetzungsakt.

 

5.    Position der zuständigen Bundesministerin samt kurzer Begründung

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23d B-VG.

 

AT begrüßt die Vorlage der Mitteilung und, dass konkrete Schritte gegen Entwaldung ins Auge gefasst sind. Die großen Treiber von Entwaldung liegen nicht im Forstsektor. Mögliche Auswirkungen der einzelnen Maßnahmenvorschläge, insbesondere auf den Agrar- (Grundstoffe, Lebensmittel) und Forstbereich, bedürfen noch eingehender Analyse.

 

AT wirkt aktiv an der Formulierung von Ratsschlussfolgerungen (RSF) durch den FI Vorsitz mit. Nachdem verschiedene Sektoren und Bereiche betroffen sein können, wird die österreichische Haltung dazu breit abgestimmt.

 

Da einige der geplanten Aktivitäten in Folge Auswirkungen u.a. auf die AT Land- und Forstwirtschaft haben könnten (z.B. Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten für Rohstoffe und verarbeitete Erzeugnisse) wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachtet.

 

6.    Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

 

Da die Mitteilung kein Rechtsetzungsakt ist, wird generell kein Problem betreffend Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität gesehen.

 

7.    Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

 

23.07.: EK legt Mitteilung vor

04.09.: RAG PROBA: Vorstellung der Mitteilung

10.09.: RAG Forstwirtschaft (FW) (+CODEV Vertreter eingeladen): Vorstellung der Mitteilung

13.09.: RAG Umwelt: Vorstellung der Mitteilung

16.09.: Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL): Vorstellung der Mitteilung

17.09.: RAG WPIEI: Vorstellung der Mitteilung

26.09.: Stakeholder + MS Event in der FI Ständigen Vertretung

27.09.: RAG FW: Erarbeitung von Ratsschlussfolgerungen (RSF)

04.10.: Rat Umwelt: Vorstellung der Mitteilung unter TOP Sonstiges

14.-15.10.: Rat Landwirtschaft/Fischerei: Vorstellung durch die EK und Meinungsaustausch

16.10.: RAG FW + RAG PROBA (gemeinsame Sitzung): Erarbeitung der RSF

29.10.: RAG FW: Erarbeitung der RSF

25.11.: RAG FW: Erarbeitung der RSF

RSF sollen bis zum Rat Landwirtschaft/Fischerei am 16./17. Dezember 2019 finalisiert werden.

 

Der Veröffentlichung der vorliegenden „schriftlichen Information“ wird zugestimmt.