Schriftliche Information des Bundesministers für Inneres

gem. § 6 Abs 3 EU-Informationsgesetz

 

 

Bezeichnung des Rechtsaktes: COM (2020) 220 final Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (Text von Bedeutung für den EWR) (022128/EU XXVII.GP)

 

1.    Inhalt des Vorhabens

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie legte die EK am 2. Juni 2020 einen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union vor. Laut EK soll der Vorschlag ermöglichen, dass die EU in Zukunft besser auf Katastrophen größeren Ausmaßes vorbereitet ist.

Zentrale Neuerungen:

o   Möglichkeit der Beschaffung von rescEU Kapazitäten durch EK

o   Vollständige Finanzierung von rescEU Kapazitäten durch EU Mittel (bisher Co-Finanzierung; nur in Ausnahmen Vollfinanzierung)

o   Ausstattung der EK mit logistischen Kapazitäten (Mehrzweck-Flugdienste für die rechtzeitige Beförderung von Hilfe)

o   Stärkung der operativen Koordinierungs- und Überwachungsfunktion des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC)

o   Aufstockung der finanziellen Mittel für Milliarden 2021-2027 auf 3 455 902 000 EUR

o   Aufbau- und Resilienzmaßnahmen im Rahmen des UCPM durch Finanzierung aus dem Aufbauinstrument der EU

 

2.    Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates

Möglichkeit zur Stellungnahme des Nationalrates und des Bundesrates nach Art. 23g B-VG.

 

3.    Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Der Beschluss ist direkt wirksam. Es sind keine innerstaatlichen rechtlichen Umsetzungsschritte erforderlich.

 

4.    Position des/der zuständigen Bundesminister/in samt kurzer Begründung

Innerstaatliche Koordinierung aufgrund der rezenten Vorlage noch nicht abgeschlossen.

 

5.    Angaben zu Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Der Beschluss basiert auf Art 196 AEUV, demzufolge die Union unterstützende und ergänzende Kompetenzen hat.

 

6.    Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Der Vorschlag wurde am 2. Juni 2020 vorgelegt; eine erste inhaltliche  Vorstellung fand am 16. Juni in der informellen Videokonferenz der Ratsarbeitsgruppe Katastrophenschutz statt. EK drängt auf inhaltliche Einigung im Rat im September und Inkrafttreten im Jänner 2021.