Herrn Präsidenten des

Bundesrates

Mario Lindner

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

 

bundesratskanzlei@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

Präsidentin

Dr.in Brigitta Pallauf

 

Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)

Datum

Chiemseehof

002-15/1/51-2016

15.09.2016

Postfach 527 | 5010 Salzburg

Betreff

Fax +43 662 8042 2608

Vorschlag für ein verbindliches Transparenz-

Register der EU Kommission

birgitta.pallauf@salzburg.gv.at

     

Telefon +43 662 8042 2600

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Der Europaausschuss des Salzburger Landtages hat sich in seiner Sitzung am 14. September 2016 mit dem Vorschlag der EU-Kommission für ein verbindliches Transparenzregister befasst.

Der Europaausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

1.        „Die Landtagspräsidentin wird aufgefordert, der Europäischen Kommission sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Stellungnahme zu übermitteln, die klar darlegt, dass

1.1.    dem Salzburger Landtag die Transparenz im Bereich der Rechtsetzung ein zentrales Anliegen ist. Die grundsätzliche Erfassung und Kontrolle der Aktivitäten von Interessensvertretern und Lobbying-Einrichtungen auf europäischer Ebene wird daher unterstützt,

1.2.    allerdings zwischen der Einwirkung auf und der Teilnahme an Gesetzgebungsverfahren unterschieden werden muss. Die Länder sind durch Landtag und Landesregierung mit unterschiedlichen Instrumenten (Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen, Mitwirkungsrechte im Wege der Subsidiaritätsprüfungsverfahren, sowie im Zusammenwirken von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten) bereits integraler Bestandteil des EU-Rechtssetzungsverfahrens. Daher lehnt der Landtag eine Gleichbehandlung von „regionalen Behörden“ (Landtag bzw. Landesregierung), sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden (auch Gemeindebund und Städtebund) mit klassischen Interessensvertretern und Lobbying-Einrichtungen im Wege einer Registrierungspflicht auf Ebene der Europäischen Institutionen entschieden ab und

1.3.    der Landtag daher vor diesem Hintergrund fordert, demokratisch legitimierte Verfassungsorgane der Länder als integralen Bestandteil des EU-Rechtssetzungsverfahrens vom Anwendungsbereich des Transparenzregisters Europäischer Institutionen ausgenommen zu lassen.

1.4     der Landtag in Zusammenhang mit den Arbeiten an einer höheren Transparenz der EU-Institutionen auch eine Überarbeitung des Verhaltenskodex des EP fordert, wonach nebenberufliche Tätigkeiten für EU-Abgeordnete gemeldet werden müssen;

1.5   der Landtag im Sinne der Vermeidung von Interessenskonflikten fordert, dass die Beschäftigung von Lobbyisten bzw. die Bezahlung von für EU-Mandatare tätige MitarbeiterInnen durch Interessenvertretungen grundsätzlich zu verbieten ist.

2.        Die Landtagspräsidentin wird aufgefordert, den Beschluss gemäß Art. 23g B-VG an den Bundesrat mit dem Ersuchen, der EU-Kommission darüber zeitnah sinngemäß „Mitteilung“ zu erstatten, zu übermitteln.

3.        Die Landtagspräsidentin wird aufgefordert, die Stellungnahme des Salzburger Landtages den österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament und dem österreichischen EU-Kommissar Dr. Johannes Hahn zur Kenntnis zu bringen und zur Berücksichtigung zu übermitteln.“

 

Sehr geehrter Herr Präsident, ich darf Ihnen den Beschluss des Europaausschusses des Salzburger Landtages zur Kenntnis bringen und ersuchen, gemäß Art. 23g B-VG der EU-Kommission zeitnah Mitteilung zu erstatten. Zu Ihrer Information habe ich den Ausschussbericht zum gegenständlichen Beschluss beigelegt.

 

Mit besten Grüßen

 

Dr.in Brigitta Pallauf

Landtagspräsidentin