Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates (138/W-BR/2016)

Wahl von Ausschüssen - BR

Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetzes 1948