Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates (162/W-BR/2019)

Wahl von Ausschüssen - BR

Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948