Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates (178/W-BR/2021)

Wahl von Ausschüssen - BR

Wahl eines Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948