Gesetz über die Verwendbarkeit der von der Gemeinde Salzburg auf Grund des mit landesgesetzlicher Ermächtigung ausgenommenen Anlehens vom Jahre 1920 auszugebenden Teilschuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und (948 d.B./RV-KN)

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Gesetz über die Verwendbarkeit der von der Gemeinde Salzburg auf Grund des mit landesgesetzlicher Ermächtigung ausgenommenen Anlehens vom Jahre 1920 auszugebenden Teilschuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien

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