Der  V e r f a s s u n g s a u s s c h u ß   hält Mittwoch, den 4. Dezember 1996, um 9 Uhr im Lokal IV Sitzung.




T A G E S O R D N U N G


1.) Regierungsvorlage: Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) (503 d.B.)
2.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird (499 d.B.)
3.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Kabel- und Satellitenrundfunk erlassen werden ( Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz ) (500 d.B.)
4.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen geändert wird (472 d.B.)
5.) Regierungsvorlage: ein Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Staatsdruckerei ( Staatsdruckereigesetz 1996 ) (502 d.B.)
6.) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird
Gesetz geworden als "Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird" (324/A)
7.) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geltungsdauer der Bestimmungen des Bezügegesetzes und des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 über die Nichterhöhung von Bezügen verlängert wird
Gesetz geworden als "Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden" (343/A)



Wien, 1996 12 04



K o s t e l k a   Peter, Dr.

Obmann


Sitzungen des Ausschusses
Erstellt am 15.01.98 um 12:37