34/AE
der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Kollegen
betreffend Neugestaltung der Verpackungsverordnung
Grundsätzlich sollten sich Hersteller und Vertreiber an bestehenden flächendeckenden Sammel-
und Verwertungssystemen beteiligen. es ist ihnen nach der VerpackungsVO allerdings freigestellt,
selbst Maßnahmen zu treffen. um die in dieser VO angeführten Rücklaufquoten zu erreichen. Als
flächendeckendes Sammel- und Verwertungssystem wurde die ARA gegründet, die allerdings das
Problem bisher nicht lösen konnte.
Während Unternehmen. die die VerpackungsVO ernst nahmen, mit der ARA entsprechende
Entpflichtungsverträge über alle von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen abgeschlossen und
die Verpflichtungen nach der VerpackungsVO an die ARA übertragen haben, - wofür sehr hohe
Gebühren zu bezahlen sind. - lizensierten zahlreiche Unternehmen nur einen Bruchteil der von
ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen bzw. weigerten sich bestimmte inländische
Unternehmen mit dem Hinweis darauf, daß sie die Rücklaufquoten selbst organisieren, dem ARA -
System beizutreten. Die von diesen Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungen wurden
aber größtenteils über das bestehende Sammelsystem zu Lasten der zahlenden Mitglieder der ARA
entsorgt. Verpackungen. vor allem die Verpackungen von Waren und Produkten, die von
ausländischen Erzeugern nach Österreich importiert wurden. konnten durch das System bisher
überhaupt nicht ordnungsgemäß erfaßt werden.
Nach der letzten Novellierung der VerpackungsVO sind die inländischen Verpackungshersteller,
Abfüller oder Abpacker gemäß den neuen § § 3 und 5 (für Transport- bzw. Verkaufsverpackungen)
dazu verpflichtet, lückenlos nachzuweisen. was mit ihren Verpackungen passiert. In der Praxis
bedeutet das, daß der Handel aufgrund seiner Einkaufsmacht alle Pflichten und Kosten zur
Erfüllung der VerpackungsVO auf inländische Hersteller und Lieferanten schieben wird.
Ausländische Konkurrenten der österreichischen Verpackungshersteller werden bevorzugt, weil sie
dem österreichischen Recht nicht unterliegen und daher nichts nachweisen müssen.
Nach einer Studie der Papier- und Kunststoffimdustrie setzen inländische Verpackungshersteller
insgesamt nur 30 % der im lnland verbrauchten Verpackungen in Verkehr, müssen aber nun für
100 % der Entsorgungskosten aufkommen, was den Ruin der österreichischen
Verpackungsindustrie mit 27.000 Arbeitsplätzen bedeuten wird.
Die VerpackungsVO diskriminiert die österreichische Wirtschaft. das ARA - System ist
ineffiizient, vertritt nicht die (nteressen österreichischer Verpackungshersteller, Abfüller und
Abpacker. Darüber hinaus konnten aufgrund der Ineffzienz der geltenden VerpackungsVO die
hochgesteckten Reduktionsziele betreffend des österreichischen Müllaufkommens bisher
tatsächlich nicht erreicht werden. Die bisherige Reduktion der deponierten Abfälle ist als
unwesentlich zu bezeichnen und wird teuer erkauft.
Zum Schutz der österreichischen Wirtschaft und zur effizienten Umsetzung von
Vermeidungs- und Reduktionszielen muß die VerpackungsVO grundsätzlich neu strukturiert
werden.
ln diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :
..
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Umwelt wird ersucht. die geltende VerpackungsVO unter
Berücksichtigung nachstehender Punkte zu novellieren:
. die Ziele der Verpackungsverordnung müssen auf die Summe aller Verpackungen
ausgerichtet sein,
. neben Sammel- und Verwertungsquoten müssen auch Reduktionsziele festgeschrieben
werden;
. der stofflichen Verwertung von Verpackungsabfällen ist der Vorrang einzuräumen;
. eine thermische Verwertung ist nur dann vorzusehen, wenn im direkten Vergleich die
stoffliche Verwertung aus technischen und/oder organisatorischen Gründen
(Anfahrtswege) im Sinne der Kostenwahrheit und ökologischen Verträglichkeit
negative Auswirkungen auf die Umwelt hätte (Ökobilanz von Packstoffen);
. Sammlung und Finanzierung der Sammlung soll im Prinzip Sache der Gemeinden
sein;
. Entscheidung über Zulassung von privatwirtschaftlichen Sammelsystemen erfolgt per
Bescheid (Rechtsweg ermöglichen)
. Aufgabe der Industrie ist die Übernahme, Sortierung und Verwertung der von den
Gemeinden gesammelten Verpackungen;
. als Übernahmepartner für die in den Kommunen gesammelten Verpackungen kommen
die bestehenden Branchenrecycling - Gesellschaften in Frage;
. der Letztvertreiber von Transportverpackungen ist verantwortlich für deren
Rücknahme und Verwertung und muß die Rücknahme und Verwertung den Behörden
nachweisen;
. die operative Durchführung kann entweder durch den Letztvertreiber selbst oder einen
von ihm beauftragten Dritten erfolgen;
. es besteht Nachweispflicht der Selbstentpflichtung für Transportverpackungen nach
Packstoffart und -menge (verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure)
In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß verlangt.