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der Abgeordneten Kier, Peter und Partnerlnnen

 

betreffend Novellierung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes

 

 

 

Der Stand der Finanzschulden des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds betrug mit Ende des Jahres

1995 6,3 Mrd. Schilling, was deswegen besonders beunruhigend ist, als sich diese Schulden

seit Jahren kontinuierlich von I , l Mrd. SchiIling im Jahr l992 auf 3,5 Mrd. Schilling im Jahr

1993 und schließlich auf 5,2 Mrd. Schilling im Jahr 1994 gesteigert haben. Die Passiva des

Insolvenzausfallgeldfonds betrugen mit Ende 1995 63 ,1 Mrd., also um rd. 80% mehr als noch

1994 (34,6 Mrd).

 

Darüber hinaus ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß sich die Insolvenzstatistik weiter

dramatisch entwickeln wird, was mit der grundsätzlich günstigen Wirtschaftslage nicht im

Widerspruch steht, da es sich bei den Insolvenzfällen häufig um aus der Stt.ukturanpassung

heraus entstehende Schwierigkeiten sowie um konjunkturunabhängige Probleme handelt.

 

Es kann daher nicht damit gerechnet werden, daß durch eine rückläufige Inanspruchnahme des

Fonds auf Grund zurückgehender Insolvenzen S anierungseffekte auftreten werden. Das

Problem wird noch dadurch verschärft daß sich der Bund lediglich für die Jahre 1993 und

1994 verpflichtet hatte, die dem Fonds erwachsenden Zinsenbelastungen zu übernehmen, wo

hingegen für das laufende Jahr der Fonds selbst für die Bedeckung der Zinsen Sorge zu tragen

haben wird.

 

Nun ist zwar bekannt, daß eine noch von Bundesminister Hesoun eingesetzte Arbeitsgruppe

unter der Federführung des Bundesministers für Justiz bis zum Jahresende l995 Vorschläge

erarbeiten soll. um das von der Koalitionsregierung angestrebte Ziel eines vollständigen

Schuldenabbaues bis Ende 1998 zu erreichen. Der an diese Arbeitsgruppe erteilte

Arbeitsauftrag ist jedoch schwerpunktmäßig auf die Vermeidung künftiger Insolvenzen hin

orientiert, indem Vorschläge erarbeitet werden, welche insbesondere ein Sicherungssystem

gegen Unternehmens gründungen, die von vornherein den Keim der Insolvenz in sich tragen

(höhere Kapitalerfordernisse, Insolvenzrückstellung, besseres Frühwarnsystem im betrieblichen

Rechnungswesen, diverse Änderungen im Rückerstattungssystem des Insolvenz-Ausfallgeld-

Fonds. usw.) darstellen. Damit können aber keine Beiträge zum Schuldenabbau des Fonds

erwartet werden, sondern bestenfalls eine Stabilisierung bzw. Veringerung künftiger

Aufwände, wobei insbesondere das Ziel eines vollständigen Schuldenabbaues bis 1998 auf

diesem Weg realistisch nicht wird ereicht werden können. Festzuhalten ist darüber hinaus, daß

insbesondere in jenen Wirtschaftsbereichen, die auf Grund ihres Dienstleistungscharakters und

der damit verbunden hohen Wertschöpfung, der Kapitaleinsatz in aller Regel von

untergeordneter Bedeutung, die lnsolvenz aber möglicherweise in Ansehung der Folgen für die

Dienstnehmer besonders dramatisch ist. Wenn sohin " Sicherungssysteme gegen Unterneh-

mungsgründungen'' zu den Arbeitsaufträgen der Arbeitsgruppe zählen, so ist darin ein

wirklichkeitsfremder bis strukturkonservativer Ansatz zu erblicken.

Gänzlich zu vermissen ist im Auftrag an die zitierte Arbeitsgruppe der Gesichtspunkt, wie die

jetzige Situation saniert bzw. finanziert werden könnte, wobei darauf hinzuweisen ist, daß

 

gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 (ESG vorgesehen ist, daß zu Sicherstellung einer ausgeglichen

Gebarung des Fonds der durch Verordnung festgelegte Zuschlag dann zu erhöhen ist, wenn

Kredite aufgenommen werden müssen. Genau diese Situation wird aber dann eintreten, wenn

der Fonds auch im laufenden Jahr mit höheren Abflüssen als Zuflüssen rechnen muß, sodaß er

sowohl die Zinsen nicht anders als durch Neuverschuldung finanzieren kann als auch überhaupt

seine Schulden wird erhöhen mussen.

 

Da der lnsolvenz-Ausfallgeld-Fonds bei richtigem Verständnis sowohl den Interessen der

Unternehmerschaft. als auch den Interessen der von einer Insolvenz betroffenen sonstigen

Gläubiger. insbesondere auch der Kreditinstitute, als auch den lnteressen der von einer

I nsolvenz betroffenen Dienstnehmern zu dienen hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten

folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert. bis spätestens 30 .6. 1996 Vorlagen auszuarbeiten, um

durch eine Neudefmition des Leistungsspektrums des Fonds und eine entsprechende Änderung

des Svstems der Beitragsleistungen. insbesondere auch durch die Einführung eines nach den

Grundsätzen des Versicherungsprinzips entwickelten Dienstnehmerbeitrages unter

Bedachtnahme auf die Möglichkeit eines ebenfalls nach den Grundsätzen des

Versicherungsprinzips entwickelten Beitrages institutioneller Gläubiger (B anken,

Kreditinstitute, etc.) sicherzustellen, daß der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bis längstens

31. 12. 1998 zu Erfüllung der Maastricht- Kriterien schuldenfrei gestellt ist.

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.