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der Abgeordneten Kier, Peter und Partnerlnnen
betreffend Novellierung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes
Der Stand der Finanzschulden des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds betrug mit Ende des Jahres
1995 6,3 Mrd. Schilling, was deswegen besonders beunruhigend ist, als sich diese Schulden
seit Jahren kontinuierlich von I , l Mrd. SchiIling im Jahr l992 auf 3,5 Mrd. Schilling im Jahr
1993 und schließlich auf 5,2 Mrd. Schilling im Jahr 1994 gesteigert haben. Die Passiva des
Insolvenzausfallgeldfonds betrugen mit Ende 1995 63 ,1 Mrd., also um rd. 80% mehr als noch
1994 (34,6 Mrd).
Darüber hinaus ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß sich die Insolvenzstatistik weiter
dramatisch entwickeln wird, was mit der grundsätzlich günstigen Wirtschaftslage nicht im
Widerspruch steht, da es sich bei den Insolvenzfällen häufig um aus der Stt.ukturanpassung
heraus entstehende Schwierigkeiten sowie um konjunkturunabhängige Probleme handelt.
Es kann daher nicht damit gerechnet werden, daß durch eine rückläufige Inanspruchnahme des
Fonds auf Grund zurückgehender Insolvenzen S anierungseffekte auftreten werden. Das
Problem wird noch dadurch verschärft daß sich der Bund lediglich für die Jahre 1993 und
1994 verpflichtet hatte, die dem Fonds erwachsenden Zinsenbelastungen zu übernehmen, wo
hingegen für das laufende Jahr der Fonds selbst für die Bedeckung der Zinsen Sorge zu tragen
haben wird.
Nun ist zwar bekannt, daß eine noch von Bundesminister Hesoun eingesetzte Arbeitsgruppe
unter der Federführung des Bundesministers für Justiz bis zum Jahresende l995 Vorschläge
erarbeiten soll. um das von der Koalitionsregierung angestrebte Ziel eines vollständigen
Schuldenabbaues bis Ende 1998 zu erreichen. Der an diese Arbeitsgruppe erteilte
Arbeitsauftrag ist jedoch schwerpunktmäßig auf die Vermeidung künftiger Insolvenzen hin
orientiert, indem Vorschläge erarbeitet werden, welche insbesondere ein Sicherungssystem
gegen Unternehmens gründungen, die von vornherein den Keim der Insolvenz in sich tragen
(höhere Kapitalerfordernisse, Insolvenzrückstellung, besseres Frühwarnsystem im betrieblichen
Rechnungswesen, diverse Änderungen im Rückerstattungssystem des Insolvenz-Ausfallgeld-
Fonds. usw.) darstellen. Damit können aber keine Beiträge zum Schuldenabbau des Fonds
erwartet werden, sondern bestenfalls eine Stabilisierung bzw. Veringerung künftiger
Aufwände, wobei insbesondere das Ziel eines vollständigen Schuldenabbaues bis 1998 auf
diesem Weg realistisch nicht wird ereicht werden können. Festzuhalten ist darüber hinaus, daß
insbesondere in jenen Wirtschaftsbereichen, die auf Grund ihres Dienstleistungscharakters und
der damit verbunden hohen Wertschöpfung, der Kapitaleinsatz in aller Regel von
untergeordneter Bedeutung, die lnsolvenz aber möglicherweise in Ansehung der Folgen für die
Dienstnehmer besonders dramatisch ist. Wenn sohin " Sicherungssysteme gegen Unterneh-
mungsgründungen'' zu den Arbeitsaufträgen der Arbeitsgruppe zählen, so ist darin ein
wirklichkeitsfremder bis strukturkonservativer Ansatz zu erblicken.
Gänzlich zu vermissen ist im Auftrag an die zitierte Arbeitsgruppe der Gesichtspunkt, wie die
jetzige Situation saniert bzw. finanziert werden könnte, wobei darauf hinzuweisen ist, daß
gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 (ESG vorgesehen ist, daß zu Sicherstellung einer ausgeglichen
Gebarung des Fonds der durch Verordnung festgelegte Zuschlag dann zu erhöhen ist, wenn
Kredite aufgenommen werden müssen. Genau diese Situation wird aber dann eintreten, wenn
der Fonds auch im laufenden Jahr mit höheren Abflüssen als Zuflüssen rechnen muß, sodaß er
sowohl die Zinsen nicht anders als durch Neuverschuldung finanzieren kann als auch überhaupt
seine Schulden wird erhöhen mussen.
Da der lnsolvenz-Ausfallgeld-Fonds bei richtigem Verständnis sowohl den Interessen der
Unternehmerschaft. als auch den Interessen der von einer Insolvenz betroffenen sonstigen
Gläubiger. insbesondere auch der Kreditinstitute, als auch den lnteressen der von einer
I nsolvenz betroffenen Dienstnehmern zu dienen hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert. bis spätestens 30 .6. 1996 Vorlagen auszuarbeiten, um
durch eine Neudefmition des Leistungsspektrums des Fonds und eine entsprechende Änderung
des Svstems der Beitragsleistungen. insbesondere auch durch die Einführung eines nach den
Grundsätzen des Versicherungsprinzips entwickelten Dienstnehmerbeitrages unter
Bedachtnahme auf die Möglichkeit eines ebenfalls nach den Grundsätzen des
Versicherungsprinzips entwickelten Beitrages institutioneller Gläubiger (B anken,
Kreditinstitute, etc.) sicherzustellen, daß der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bis längstens
31. 12. 1998 zu Erfüllung der Maastricht- Kriterien schuldenfrei gestellt ist.
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.