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der Abgeordneten Schaffenrath und PartnerInnen
betreffend Aufforderung an den/die Unterrichtsminister/in zur jährlichen Vorlage
eines SchuIberichtes an den Nationalrat
In vielen Ressorts und Bereichen der Bundesverwaltung ist es Usus, dem National-
rat in regeImäßigen Abständen einen Bericht vorzuIegen, in welchem über die
aktuelle Situation, über Vorhaben, Entwicklungen, Problembereiche etc. berichtet
wird. AIs BeispieI ist hier der jährliche Forschungsbericht anzuführen. Der Bericht
wird im zuständigen Ausschuß und anschließend im PIenum diskutiert und
beschlossen. Er bietet Anlaß zu einer grundsätzIichen parIamentarischen und
öffentlichen Erörterung, jenseits einer Fokussierung auf eine gerade aktuelIe
GesetzesnoveIIe.
Die häufigen Diskussionen der Ietzten Monate und Jahre über Effizienzsteigerun-
gen. RationaIisierungen und Einsparungsmöglichkeiten im Bildungs- bzw. Schulbe-
reich brachten deutIich zum Ausdruck, daß es derzeit keinen zureichenden Über-
blick über die Situation der Bildungsfinanzen in Österreich gibt. Die einzige aktuelle
statistische Information, die von ÖSTAT herausgegebenen ''Kenndaten des öster-
reichischen Schulwesens" erIauben keine detaiIIierte Zuordnung von KostenstelIen
zu einzelnen Verursachern. Auch in einzeInen Anfragebeantwortungen der letzten
Gesetzgebungsperiode zeigt sich der lückenhafte und unzureichende Informations-
stand des Bundesministeriums, was insbesondere die präzise Erfassung von Kosten
im PfIichtschuIbereich betrifft. Es scheint, daß die peinIiche Feststellung der letzten
großen Studie über die österreichischen Bildungsausgaben (aus dem Jahre 1978!)
nach wie vor GüItigkeit beanspruchen kann: ''Keine Verwaltungsstelle einer
österreichischen Gebietskörperschaft kann gegenwärtig einen Überblick über die
Gesamtsituation der Bildungsfinanzen aller öffentlichen Ebenen besitzen''.
Ein jährlich dem Nationalrat vorzuIegender SchuIbericht solI:
1 . der Institutionalisierung einer jährIichen parlamentarischen Beratung über quaIita-
tive und quantitative Aspekte des österreichischen SchuIwesens dienen,
2. eine jährIiche Aufforderung an das Unterrichtsressort darsteIIen, regeImäßig
aktuelles und für eine gründliche Diskussion geeignetes statistisches MateriaI zu
recherchieren und zur Verfügung zu steIlen.
Die Schwerpunkte des Schulberichtes sollen auf folgenden Punkten liegen:
a) Durch eine ausführIiche Darstellung und AnaIyse der lst-Situation im Unterrichts-
bereich soIl der status quo sowohl in qualitativer Hinsicht (pädagogische Situation,
SchuIversuche, lntegration etc.) als auch in quantitativer Hinsicht (SchuIformen,
Schülerzahlen. Situation der Lehrer, Schüler-Lehrer-Quote etc. ) transparent ge-
macht werden.
b) Ein weiterer Teil soll über allgemeine finanzielle Aspekte des Schulwesens infor-
mieren. Neben einer ausführIichen Darstellung der Ausgabensituation für den Schul-
bereich auf alIen öffentIichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) ist dazu vor allem
auch eine klare AufschlüsseIung der Kosten nach Sachkosten und Personalkosten,
der Kosten für die LehrerausbiIdung (soweit dem Unterrichtsressort unterstellt),
sowie der Kosten fur einzelne Unterrichtsbereiche (ReIigion. Sport etc.) nötig.
SchIießIich ist jeweils eine ausführIiche Prognose über Perspektiven der Aus-
gabenentwickIung im Schulbereich vorzusehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
"Die Bundesregierung wird ersucht. jährlich, erstmal bis längstens 1 . Oktober 1996,
dem NationaIrat einen Bericht zuzuIeiten, der den in der Begründungdieses Antrags
genannten Kriterien entspricht.'' ,