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der Abgeordneten Schaffenrath und PartnerInnen

 

betreffend ErsteIlung von Rahmenbedingungen zur ErmögIichung einer echten

Schulautonomie

 

 

Die österreichischen SchuIen sind zu bürokratischen lnstitutionen geworden. Starre

RegeIn. Leistungsdruck, Maßnahmen der Selektion und DiszipIinierung überwiegen

und sind kein Ansporn für Kreativität und Eigeninitiative. Lehrerinitiativen für eine

bessere Pädagogik werden durch das bürokratische Korsett der Schule zum

Scheitern gebracht. Der Bildungsbegriff orientiert sich mehr am Memorieren von

Wissensdaten aIs am produktiven Denken und HandeIn. Die Organisationsform

schürt eher das Einzelkämpfertum aIs das soziaIe Lernen.

 

Ein gemeinsames Europa verIangt jedoch auch nach einem modernen BiIdungs-

system. Die neuen MögIichkeiten von MobiIität und Jugendtausch, von interkultureI-

lem Lernen und Erweiterung des Erfahrungshorizontes können nur genützt werden,

wenn auf der Ebene der österreichischen SchuI- und BildungspoIitik ein umfassen-

der Reformschub in die Wege geIeitet wird. Ein wesentliches Moment zur Weiter-

entwicklung des Bildungssystems sehen wir in einer umfassenden Deregulie-

rung des öffentlichen schulwesens, die den Schulen weitgehende Autonomie

und den Ausbau demokratischer innerschuIischer Entscheidungsstrukturen

ermögIicht.

Eine SchuIautonomie. die diesen Namen tatsächlich verdient, muß folgende

Kriterien erfüIIen:

 

* Ein Kuratonum der SchuIe (Die ''Schulregierung''), bestehend aus gewähIten

Lehrer-, Eltern- und SchüIervertretern, bestimmt die pädagogische GestaIt der

Schule innerhaIb sehr aIIgemein gehaItener Rahmenbedingungen.

 

* Die ''SchuIregierung" erhäIt weitgehende Autonomie bezügIich der inneren SchuI-

organisation (z.B.: Nachmittagsbetreuung, 5 Tage-Woche etc.) und kann über Teile

des SchuIbudgets in Eigenverantwortung entscheiden. So soIlte beispielsweise über

die Mittel der SchuIbuchaktion (Anschaffung neuer Bücher oder Konzepte einer

SchuIbuchIade) bzw. über eine sinnvoIIe Verwendung für andere UnterrichtsmitteI

auf der Ebene der SchuIen entschieden werden.

* Die Wahl des SchulIeiters (auf Zeit) hat durch das Kuratorium der SchuIe zu

erfoIgen.

Langfristig ist auch die AnstelIung neuen pädagogischen und anderen Personals auf

dieser Ebene zu bestimmen.

 

* Zur Ermöglichung einer freien SchuIwahl sind die Schulsprengelgrenzen in Öster-

reich aufzuheben sowie eine finanzieIle GleichstelIung aller PrivatschuIen mit

ÖffentIichkeitsrecht zu garantieren.

 

 

Schulautonomie benötigt gleichzeitig staatIich definierte Rahmenbedingungen,

die ein ausgewogenes Verhältnis von Elementen des Wettbewerbes zwischen

Schulen und der SicherstelIung sozialer Chancengerechtigkeit und sozialer

Fairneß gewährleisten.

 

Der Staat hat einerseits die finanziellen Mittel für die SchuIen bereitzusteIIen, alIge-

meine Rahmenbedingungen festzuIegen, Beratungs- und Aufsichtspflicht zu über-

nehmen. andererseits einen freien Zugang zu aIIen Schulen mit ÖffentIichkeitsrecht

sicherzusteIIen und vor Diskriminierungen zu schützen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten steIIen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend, jedoch längstens bis 1 . Juni 1996,

dem NationaIrat ein Konzept vorzuIegen, das eine umfassende Deregulierung des

öffentIichen SchuIwesens und die HersteIlung einer SchuIautonomie im oben be-

schriebenen Sinne vorsieht, sowie einen ZeitpIan für seine Iegistische Umsetzung zu

erarbeiten.

 

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisungan den Unterrichtsausschuß beantragt: