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der Abgeordneten Schaffenrath und PartnerInnen
betreffend ErsteIlung von Rahmenbedingungen zur ErmögIichung einer echten
Schulautonomie
Die österreichischen SchuIen sind zu bürokratischen lnstitutionen geworden. Starre
RegeIn. Leistungsdruck, Maßnahmen der Selektion und DiszipIinierung überwiegen
und sind kein Ansporn für Kreativität und Eigeninitiative. Lehrerinitiativen für eine
bessere Pädagogik werden durch das bürokratische Korsett der Schule zum
Scheitern gebracht. Der Bildungsbegriff orientiert sich mehr am Memorieren von
Wissensdaten aIs am produktiven Denken und HandeIn. Die Organisationsform
schürt eher das Einzelkämpfertum aIs das soziaIe Lernen.
Ein gemeinsames Europa verIangt jedoch auch nach einem modernen BiIdungs-
system. Die neuen MögIichkeiten von MobiIität und Jugendtausch, von interkultureI-
lem Lernen und Erweiterung des Erfahrungshorizontes können nur genützt werden,
wenn auf der Ebene der österreichischen SchuI- und BildungspoIitik ein umfassen-
der Reformschub in die Wege geIeitet wird. Ein wesentliches Moment zur Weiter-
entwicklung des Bildungssystems sehen wir in einer umfassenden Deregulie-
rung des öffentlichen schulwesens, die den Schulen weitgehende Autonomie
und den Ausbau demokratischer innerschuIischer Entscheidungsstrukturen
ermögIicht.
Eine SchuIautonomie. die diesen Namen tatsächlich verdient, muß folgende
Kriterien erfüIIen:
* Ein Kuratonum der SchuIe (Die ''Schulregierung''), bestehend aus gewähIten
Lehrer-, Eltern- und SchüIervertretern, bestimmt die pädagogische GestaIt der
Schule innerhaIb sehr aIIgemein gehaItener Rahmenbedingungen.
* Die ''SchuIregierung" erhäIt weitgehende Autonomie bezügIich der inneren SchuI-
organisation (z.B.: Nachmittagsbetreuung, 5 Tage-Woche etc.) und kann über Teile
des SchuIbudgets in Eigenverantwortung entscheiden. So soIlte beispielsweise über
die Mittel der SchuIbuchaktion (Anschaffung neuer Bücher oder Konzepte einer
SchuIbuchIade) bzw. über eine sinnvoIIe Verwendung für andere UnterrichtsmitteI
auf der Ebene der SchuIen entschieden werden.
* Die Wahl des SchulIeiters (auf Zeit) hat durch das Kuratorium der SchuIe zu
erfoIgen.
Langfristig ist auch die AnstelIung neuen pädagogischen und anderen Personals auf
dieser Ebene zu bestimmen.
* Zur Ermöglichung einer freien SchuIwahl sind die Schulsprengelgrenzen in Öster-
reich aufzuheben sowie eine finanzieIle GleichstelIung aller PrivatschuIen mit
ÖffentIichkeitsrecht zu garantieren.
Schulautonomie benötigt gleichzeitig staatIich definierte Rahmenbedingungen,
die ein ausgewogenes Verhältnis von Elementen des Wettbewerbes zwischen
Schulen und der SicherstelIung sozialer Chancengerechtigkeit und sozialer
Fairneß gewährleisten.
Der Staat hat einerseits die finanziellen Mittel für die SchuIen bereitzusteIIen, alIge-
meine Rahmenbedingungen festzuIegen, Beratungs- und Aufsichtspflicht zu über-
nehmen. andererseits einen freien Zugang zu aIIen Schulen mit ÖffentIichkeitsrecht
sicherzusteIIen und vor Diskriminierungen zu schützen.
Die unterzeichneten Abgeordneten steIIen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend, jedoch längstens bis 1 . Juni 1996,
dem NationaIrat ein Konzept vorzuIegen, das eine umfassende Deregulierung des
öffentIichen SchuIwesens und die HersteIlung einer SchuIautonomie im oben be-
schriebenen Sinne vorsieht, sowie einen ZeitpIan für seine Iegistische Umsetzung zu
erarbeiten.
ln formeller Hinsicht wird die Zuweisungan den Unterrichtsausschuß beantragt: