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und Kollegen -

betreffend Politikerprivileg Abfertigung

Der Kurzzeitfinanzminister Dr. Andreas Staribacher wurde zu Beginn dieses Jahres seiner

Funktion enthoben. Er war somit lediglich rund 9 Monate im Amt und hat dennoch gemäß §

14 Abs. 1 des Bezügegesetzes bereits einen Anspruch auf Fortzahlung seines früheren

Ministerbezuges auf die Dauer von 3 Monaten erworben (Abfertigung). Es handelt sich dabei

um einen Betrag von mehr als S 400.000,--.

An diesem Beispiel zeigt sich besonders deutlich, wie unsinnig die Abfertigungsregelung des

Bezügegesetzes ist und wie privilegierend sie in Wahrheit ist. In welcher anderen Berufsgruppe

wird nach einer derart kurzen - und im übrigen mehr als umstrittenen - Tätigkeit bereits ein

derart hoher Abfertigungsanspruch erworben?

Gerade in einer Zeit, m der allen Bürgern Belastungen auferlegt und Sparpakete geschnürt

werden, wird die dargestellte Abfertigungsregelung um so mehr als Privileg empfunden, das

einer Bereicherung der Politikerklasse dient und jeder sachlichen Berechtigung entbehrt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Vorlage eines entsprechenden Gesetzesantrages

die unverzügliche Beseitigung des Politikerprivilegs der Abfertigung gemäß § 14 des

Bezügegesetzes zu ermöglichen, sowie in Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel

einzutreten, auch ähnliche landesrechtliche Regelungen aus dem Rechtsbestand auszuscheiden.

Die derzeitige Abfertigungsregelung für Politiker stellt - unbeschadet anderer die Politiker

privilegierenden Regelungen des Bezügegesetzes - eine besondere Provokation für die Bürger

dar, der - wie sich am Falle Staribacher zeigt - jede sachliche Berechtigung fehlt.

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem

Verfassungsausschuß zuzuweisen.


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.