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und Kollegen -
betreffend Politikerprivileg Abfertigung
Der Kurzzeitfinanzminister Dr. Andreas Staribacher wurde zu Beginn dieses Jahres seiner
Funktion enthoben. Er war somit lediglich rund 9 Monate im Amt und hat dennoch gemäß §
14 Abs. 1 des Bezügegesetzes bereits einen Anspruch auf Fortzahlung seines früheren
Ministerbezuges auf die Dauer von 3 Monaten erworben (Abfertigung). Es handelt sich dabei
um einen Betrag von mehr als S 400.000,--.
An diesem Beispiel zeigt sich besonders deutlich, wie unsinnig die Abfertigungsregelung des
Bezügegesetzes ist und wie privilegierend sie in Wahrheit ist. In welcher anderen Berufsgruppe
wird nach einer derart kurzen - und im übrigen mehr als umstrittenen - Tätigkeit bereits ein
derart hoher Abfertigungsanspruch erworben?
Gerade in einer Zeit, m der allen Bürgern Belastungen auferlegt und Sparpakete geschnürt
werden, wird die dargestellte Abfertigungsregelung um so mehr als Privileg empfunden, das
einer Bereicherung der Politikerklasse dient und jeder sachlichen Berechtigung entbehrt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Vorlage eines entsprechenden Gesetzesantrages
die unverzügliche Beseitigung des Politikerprivilegs der Abfertigung gemäß § 14 des
Bezügegesetzes zu ermöglichen, sowie in Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel
einzutreten, auch ähnliche landesrechtliche Regelungen aus dem Rechtsbestand auszuscheiden.
Die derzeitige Abfertigungsregelung für Politiker stellt - unbeschadet anderer die Politiker
privilegierenden Regelungen des Bezügegesetzes - eine besondere Provokation für die Bürger
dar, der - wie sich am Falle Staribacher zeigt - jede sachliche Berechtigung fehlt.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem
Verfassungsausschuß zuzuweisen.
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.