92/AE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen gegen Wildverbißschäden
Wie im Waldbericht der letzten Jahre wird auch im Waldbericht 1994 auf die schweren
Wildverbißschäden hingewiesen. Nach der vorläufigen Auswertung der
Verjüngungserhebungen der österreichischen Waldinventur weisen 83 Prozent der
Gesamtverjüngung und 72 Prozent der Waldgebiete Verbißschäden auf. Auf 49 Prozent der
Waldgebiete wird das Aufwachsen von Mischbeständen vereitelt, weil hier bestimmte
ökologisch wertvolle Baumarten selektiv herausgebissen werden. Auf 23 Prozent der
Waldgebiete ist die Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen gegen Verbiß praktisch
unmöglich. Auch für den sensiblen Schutzwaldbereich wird eine zunehmende Gefährdung
durch Wildverbiß registriert. Durch falsch verstandene Hege und Überpopulation kommt es
besonders lokal (z.B. Bezirk Lilienfeld) zu massivst auftretenden Wildschäden, die dringend
auf ein ökologisch verträgliches Maß reduziert werden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Landwirtschaftsminister wird ersucht, Sofortmaßnahmen im Sinne von § 16 Forstgesetz
zu veranlassen. Sobald das zuständige Organ des Forstaufsichtsdienstes über Ursachen, Art
und Ausmaß der Gefährdung Bericht erstattet und Vorschläge zur Abstellung der
Gefährdung an die Jagdbehörde und an den Leiter des Forstaufsichtsdienstes eingebracht
hat, sind die notwendigen Maßnahmen sogleich durchzuführen, insbesondere ist auf die
Einhaltung der vorgeschlagenen Abschußpläne abzustellen. Der Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft wird ersucht, innerhalb eines halben Jahres über die erfolgten
Maßnahmen Bericht zu erstatten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.