94/AE
der Abgeordneten .Petrovic, Moser
betreffend Bericht des Unterausschusses Entwicklungspolitik zur finanzgesetzlichen
Absicherung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
Die im Sparbudget 1995 enthaltenen drastischen Kürzungen im Bereich der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit haben bei den in Östereich bestehenden Organisationen für
Projektdurchführungen im Süden zu existenziellen Krisen und Einbrüchen geführt. Kommt
es im Jahr 1996 zu keiner besseren budgetären Absicherung, ist eine sinnvolle bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit nicht mehr möglich.
Im Unterausschuß des Außenpolitischen Ausschusses für Entwicklungspolitik kamen die
Fraktionen in der letzen Gesetzesperiode einstimmig zu der Auffassung, daß der
Budgetansatz für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zumindest das
Finanzierungsniveau von 1994 erreichen und eine längerfristige finanzgesetzliche
Absicherung für die Jahre 1996, 1997 und 1998 erfolgen soll.
Ausgehend von diesem Bericht des Unterausschusses stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und der Bundesminister für Finanzen
werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die finanzgesetzlichen Ansätze für die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit für die Jahre 1996, 1997 und 1998 nach Maßgabe der
budgetären Möglichkeiten auf der Basis des Finanzierungsniveaus von 1994 veranschlagt
werden und werden ersucht, die legistischen Möglichkeiten zur längerfristigen
finanzgesetzlichen Absicherung des bilateralen EZA-Volumens zu prüfen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.