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der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms bei den ÖBB

Verkehrslärm im allgemeinen und Bahnlärm im besonderen wird von einer immer größeren

Anzahl von Bürgern als Bclastung empfunden, weil das Verkehrsaufkommen wesentlich

rascher wächst, als Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Bereits im Sommer 1993 wurde der

Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr daher aufgrund eines freiheitlichen

Antrages ( 168/A(E)) in einer Entschließung des Nationalrates ersucht, durch entsprechende

Verordnungen sowic bis Ende 1993 mittels einer Novelle zum Eisenbahngesetz auch im

Bereich bestehender Eisenbahnstrecken unzumutbare Beeinträchtigungen der

Anraincrbevölkerung durch Bahnlärm durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Tatsächlich wurden zwar zwei Verordnungen erlassen, der für die Bestandstreckensanierung

relevantc Bahnlärmkataster lag hingegen erst deutlich später als versprochen vor, und die

Novclle zum Eisenbahngesetz gibt es bis heute überhaupt nicht, sodaß die Frage des

Bahnlärmes nach wie vor nicht gelöst ist.

Die untcrzeichnctcn Abgeordncten sind dahcr der Ansicht, daß der Nationalrat seinen Wunsch

nach cincr dauerhaftcn Lösung aus der vergangenen Legislaturperiode bekräftigen muß und

stcllen daher folgcnden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Natioualrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr wird aufgefordcrt. wirksame Maßnahmen im Sinne der Entschließung des

Nationalratcs vom Sommer 1993 gcgen den Verkehrslärm zu treffen, um die dadurch in ihrer

Lebensqualität beeinträchtigtc Wohnbevölkerung von dem unerträglich gewordenen Lärm

wirkungsvoll zu schützcn.

Der Bundcsminister für öffentliche Wi rtschaft und Verkehr wird insbesondere neuerlich

ersucht, dem Nationalrat bis Sommer 1996 eine Novelle zum Eisenbahngesetz vorzulegen, die

sicherstellt, daß sowohl bei der Planung und beim Bau von Eisenbahnstrecken als auch im

Bereich bestehender Eisenbahnstrecken unzumutbare Beeinträchtigungen der

Anrainerbevölkerung durch Lärmemissionen durch geeignete Maßnahmen, orientiert an den

bcstehenden Richtlinien für Bundesstraßen, entsprechend verringert werden.

Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird beauftragt, dem Nationalrat

bis Sommer l996 einen detaillierten Bcricht über den aktuellen Stand der seit der in der

Begründung genannten Entschließung bereits gesetzten rechtlichen und einzelnen baulichen

Maßnahmen hinsichtlich des Bahnlärmschutzes zu geben."

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.