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der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms bei den ÖBB
Verkehrslärm im allgemeinen und Bahnlärm im besonderen wird von einer immer größeren
Anzahl von Bürgern als Bclastung empfunden, weil das Verkehrsaufkommen wesentlich
rascher wächst, als Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Bereits im Sommer 1993 wurde der
Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr daher aufgrund eines freiheitlichen
Antrages ( 168/A(E)) in einer Entschließung des Nationalrates ersucht, durch entsprechende
Verordnungen sowic bis Ende 1993 mittels einer Novelle zum Eisenbahngesetz auch im
Bereich bestehender Eisenbahnstrecken unzumutbare Beeinträchtigungen der
Anraincrbevölkerung durch Bahnlärm durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Tatsächlich wurden zwar zwei Verordnungen erlassen, der für die Bestandstreckensanierung
relevantc Bahnlärmkataster lag hingegen erst deutlich später als versprochen vor, und die
Novclle zum Eisenbahngesetz gibt es bis heute überhaupt nicht, sodaß die Frage des
Bahnlärmes nach wie vor nicht gelöst ist.
Die untcrzeichnctcn Abgeordncten sind dahcr der Ansicht, daß der Nationalrat seinen Wunsch
nach cincr dauerhaftcn Lösung aus der vergangenen Legislaturperiode bekräftigen muß und
stcllen daher folgcnden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Natioualrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr wird aufgefordcrt. wirksame Maßnahmen im Sinne der Entschließung des
Nationalratcs vom Sommer 1993 gcgen den Verkehrslärm zu treffen, um die dadurch in ihrer
Lebensqualität beeinträchtigtc Wohnbevölkerung von dem unerträglich gewordenen Lärm
wirkungsvoll zu schützcn.
Der Bundcsminister für öffentliche Wi rtschaft und Verkehr wird insbesondere neuerlich
ersucht, dem Nationalrat bis Sommer 1996 eine Novelle zum Eisenbahngesetz vorzulegen, die
sicherstellt, daß sowohl bei der Planung und beim Bau von Eisenbahnstrecken als auch im
Bereich bestehender Eisenbahnstrecken unzumutbare Beeinträchtigungen der
Anrainerbevölkerung durch Lärmemissionen durch geeignete Maßnahmen, orientiert an den
bcstehenden Richtlinien für Bundesstraßen, entsprechend verringert werden.
Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird beauftragt, dem Nationalrat
bis Sommer l996 einen detaillierten Bcricht über den aktuellen Stand der seit der in der
Begründung genannten Entschließung bereits gesetzten rechtlichen und einzelnen baulichen
Maßnahmen hinsichtlich des Bahnlärmschutzes zu geben."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.