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der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
betreffend eine daucrhafte Regelung für den öffentlichen Nahverkehr
Die aktuellen Diskussionen zwischen dem Bund, den Ländern und den ÖBB über die künftige
Organisation und Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs demonstrieren deutlich, daß das
vorhandene Rechtsinstrumentarium nicht ausreicht, um den öffentlichen Nahverkehr auf
dauerhafte Weise zu organisieren und dadurch attraktive und gleichzeitig wirtschaftliche
Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen.
Besonders problematisch ist die Situation bei den Nebenbahnen, weil hier auf Landes- und
Bundesebene einander widersprechende Auslegungen des Bundesbahngesetzes, das ja im
Grunde auch nicht zur Organisation dcs Nahverkehrs, sondern zur Ncugestaltung des
Unternehmens ÖBB geschaffen wurde, bestehen, sodaß nun angesichts der unklaren
Verantwortung und der offenen Finanzierungsfragen anstelle eines Ausbaues des Nahverkehrs
die Stillegung zahlreicher Verkehre droht.
Doch auch bei der Organisation des Busnetzes ist das bestehende antiquierte Konzessions-
system im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes einer sinnvollen Koordination des Linienange-
botes äußerst hinderlich.
lnsgesamt ist also hier eine umfassende Neugestaltung, die selbstverständlich im
Einvernehmcn mit den betroffcnen Bundesländem zu erfolgen und sämtliche
organisatorischen wie finanziellen Problembereiche des öffentlichen Nahverkehrs in einem
'Nahverkehrsgesetz" regelt, überfällig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird beauftragt, im
Einvernehmen mit den Bundesländern eine dauerhafte Gesamtlösung für die Fragen der
Organisation und der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, die den Grundsätzen einer
fairen Konkurrenz zwischen den Verkehrsunternehmen und Verkehrsträgern entspricht, zu
vereinbaren und in Gestalt eines entsprechenden Entwurfes für ein Nahverkehrsgesetz
vorzulegen. ''
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem
Verkehrsausschuß zuzuweisen