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der Abgeordneten Rosenstingl, Preisinger und Kollegen

 

betreffend : die Änderung des Übereinkommens von Wien über den Straßenverkehr zwecks

Schaffung international verbindlicher strenger Abgasvorschriften.

 

ln Österreich wurde in den letzten Jahren nicht nur im Bereich der Sicherheitüberprüfungen

sondern vor allem auch bezüglich der Reduktion der Schadstoffemission durch österreichische

Kraftfahrzeuge ein rclativ hoher Standard erreicht, so sind mittlerweile rund die Hälfte der

heimischen KFZ mit geregeltem Katalysator ausgerüstet. Damit die Bevölkerung, die diese

Verbesserungen letztlich bezahlen muß, auch in den Genuß der reineren Luft und der Sicherheit

kommen, muß sichergestellt werden, daß alle Fahrzeuge, die auf Österreichs Straßen verkehren,

diesen Standards genügen.

 

Die täglich zu beobachtenden Qualmwolken, die von desolaten Fahrzeugen, vor allcm aus den

Ostblockländern ausgestoßen werden, zeigen deutlich, wie dringend hier eine Gleichbehandlung

mit heimischen Fahrzeugen wäre. Dies ist jedoch, aufgrund der derzeitigen Regelung des KFG,

bzw. der Übereinkommen von Paris, Genf und Wien nicht durchsetzbar, da diese Abkommen

vorsehen, daß jedes Fahrzeug in dem Zustand, in dem es in seinem Heimatland zugelassen ist, in

jedem der Teilnehmcrländer ebenfalls fahren darf.

 

Spektakuläre LKW- und Busunfälle mit ausländischen Fahrzeugen, vor allem aus chemaligen

Ostblockländem haben in letzter Zeit zu einer verstärkten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit

geführt, die letztlich auch den politisch verantwortlichen Verkehrsminister und die

Landeshauptleute dazu brachten, endlich eine 'Aktion Scharf gegen die gefährlichen rollenden

Bomben zu unternehmen.

 

Die spektakulären Erfolge in den ersten Tagen dieser Aktion zeigen deutlich, wie dringend

erforderlich cine rigerose Routineüberprüfung notwendig ist und auch schon bisher - so wie vom

Antragsteller bereits vor Jahren beantragt - erforderlich gewesen wäre. Diese Kontrollen müssen

daher im lnteresse der Sicherheit allcr Verkehrsteilnehmer zu einer Dauereinrichtung werden !

 

Während bezüglich der Sicherheit also mit entsprechend rigerosen Kontrollen eine Verbesserung

der Situation durchaus möglich ist, gibt es aufgrund der Abkommen überhaupt keine Handhabe

zur Kontrolle der Abgasemissionen, sodaß fremde Kraftfahrzeuge weiterhin völlig rechtens die

mit Katalysatoren und Ähnlichem saubergehaltene Luft verschmutzen dürfen.

 

Die einzig zielführende Lösung ist hier daher die Neuverhandlung der fraglichen Passagen dieser

Vereinbarungen, zumindest aber die nachträgliche Durchsetzung eines Vorbehaltes, wie ihn etwa

Deutschland schon anläßlich des Beitritts bezüglich der Spikesreifen deponiert hat. Ziel muß

jedenfalls sein, die sicherheits- und umweltrelevanten heimischen Zulassungsvoraussetzungen

auch für ausländische Kraftfahrzeuge, die österreichische Straßen benützen, vorzuschreiben.

 

Der Nationalrat hat bereits vor Jahren einen Antrag ähnlicher Intention, eingebracht vom

Antragstcllcr vor exakt 3 Jahren, diskutiert, seinerzeit wurde seitens der Koalition allerdings

lediglich der Verkehrsminister ermuntert, mit Forschungsaufträgen Grundlagen für globale

Abgasnormen zu unterstützen und diese gegebenenfalls auf UNO-Ebene bzw. im Wiener

Übereinkommen zu vertreten, der gegenständliche Antrag, insbesondere auch jener Punkt der

strenge Sicherheits-Routinekontrollen vorsieht, abgelehnt.

 

Da sich die Situation mittlerweile keineswegs verbessert hat und auch die versprochenen

Initiativen dcs Ministers - soweit sie überhaupt gesetzt wurden - zumindest keinerlei Erfolg

zeigten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß Artikel 49 des Übereinkommens von Wien

über den Straßenverkehr, BGBL Nr. 289/1982 eine Änderung dieses Übereinkommens

vorzuschlagen, die

 

a. entweder eine unseren strengen einschlägigen Vorschriften entsprechende Bestimmung über

die höchstzulässigen Abgasemissionen im Anhang 5, 'Technische Anforderungen an die

Kraftfahrzeuge ' vorsieht, oder

 

b. Österreich die Möglichkeit einräumt, aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes

Fahrzeugen, die die österreichischen Normen verletzen, die Benützung österreichischer

Straßen zu verwehren.

 

2. Die Bundesregierung wird - im Hinblick auf die zu erwartende lange Dauer des Verfahrens

nach Artikel 49 - weiters aufgefordert, kurzfristig wirksame, gegebenenfalls auch einseitige

Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem der übermäßigen Umweltbelastung durch veraltete

ausländische Fahrzeuge raschestmöglich in den Griff zu bekommen.

 

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu

ergreifen, um dauerhaft analog der bereits kurzfristig erfolgten Aktion Scharf' eine möglichst

lückenlose sicherheitstechnische Überprüfung aller die EU-Außengrenze passierenden bzw.

sonst auffälligen Fahrzeuge zu ermöglichen.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.