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der Abgeordneten Rosenstingl, Preisinger und Kollegen
betreffend : die Änderung des Übereinkommens von Wien über den Straßenverkehr zwecks
Schaffung international verbindlicher strenger Abgasvorschriften.
ln Österreich wurde in den letzten Jahren nicht nur im Bereich der Sicherheitüberprüfungen
sondern vor allem auch bezüglich der Reduktion der Schadstoffemission durch österreichische
Kraftfahrzeuge ein rclativ hoher Standard erreicht, so sind mittlerweile rund die Hälfte der
heimischen KFZ mit geregeltem Katalysator ausgerüstet. Damit die Bevölkerung, die diese
Verbesserungen letztlich bezahlen muß, auch in den Genuß der reineren Luft und der Sicherheit
kommen, muß sichergestellt werden, daß alle Fahrzeuge, die auf Österreichs Straßen verkehren,
diesen Standards genügen.
Die täglich zu beobachtenden Qualmwolken, die von desolaten Fahrzeugen, vor allcm aus den
Ostblockländern ausgestoßen werden, zeigen deutlich, wie dringend hier eine Gleichbehandlung
mit heimischen Fahrzeugen wäre. Dies ist jedoch, aufgrund der derzeitigen Regelung des KFG,
bzw. der Übereinkommen von Paris, Genf und Wien nicht durchsetzbar, da diese Abkommen
vorsehen, daß jedes Fahrzeug in dem Zustand, in dem es in seinem Heimatland zugelassen ist, in
jedem der Teilnehmcrländer ebenfalls fahren darf.
Spektakuläre LKW- und Busunfälle mit ausländischen Fahrzeugen, vor allem aus chemaligen
Ostblockländem haben in letzter Zeit zu einer verstärkten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
geführt, die letztlich auch den politisch verantwortlichen Verkehrsminister und die
Landeshauptleute dazu brachten, endlich eine 'Aktion Scharf gegen die gefährlichen rollenden
Bomben zu unternehmen.
Die spektakulären Erfolge in den ersten Tagen dieser Aktion zeigen deutlich, wie dringend
erforderlich cine rigerose Routineüberprüfung notwendig ist und auch schon bisher - so wie vom
Antragsteller bereits vor Jahren beantragt - erforderlich gewesen wäre. Diese Kontrollen müssen
daher im lnteresse der Sicherheit allcr Verkehrsteilnehmer zu einer Dauereinrichtung werden !
Während bezüglich der Sicherheit also mit entsprechend rigerosen Kontrollen eine Verbesserung
der Situation durchaus möglich ist, gibt es aufgrund der Abkommen überhaupt keine Handhabe
zur Kontrolle der Abgasemissionen, sodaß fremde Kraftfahrzeuge weiterhin völlig rechtens die
mit Katalysatoren und Ähnlichem saubergehaltene Luft verschmutzen dürfen.
Die einzig zielführende Lösung ist hier daher die Neuverhandlung der fraglichen Passagen dieser
Vereinbarungen, zumindest aber die nachträgliche Durchsetzung eines Vorbehaltes, wie ihn etwa
Deutschland schon anläßlich des Beitritts bezüglich der Spikesreifen deponiert hat. Ziel muß
jedenfalls sein, die sicherheits- und umweltrelevanten heimischen Zulassungsvoraussetzungen
auch für ausländische Kraftfahrzeuge, die österreichische Straßen benützen, vorzuschreiben.
Der Nationalrat hat bereits vor Jahren einen Antrag ähnlicher Intention, eingebracht vom
Antragstcllcr vor exakt 3 Jahren, diskutiert, seinerzeit wurde seitens der Koalition allerdings
lediglich der Verkehrsminister ermuntert, mit Forschungsaufträgen Grundlagen für globale
Abgasnormen zu unterstützen und diese gegebenenfalls auf UNO-Ebene bzw. im Wiener
Übereinkommen zu vertreten, der gegenständliche Antrag, insbesondere auch jener Punkt der
strenge Sicherheits-Routinekontrollen vorsieht, abgelehnt.
Da sich die Situation mittlerweile keineswegs verbessert hat und auch die versprochenen
Initiativen dcs Ministers - soweit sie überhaupt gesetzt wurden - zumindest keinerlei Erfolg
zeigten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß Artikel 49 des Übereinkommens von Wien
über den Straßenverkehr, BGBL Nr. 289/1982 eine Änderung dieses Übereinkommens
vorzuschlagen, die
a. entweder eine unseren strengen einschlägigen Vorschriften entsprechende Bestimmung über
die höchstzulässigen Abgasemissionen im Anhang 5, 'Technische Anforderungen an die
Kraftfahrzeuge ' vorsieht, oder
b. Österreich die Möglichkeit einräumt, aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes
Fahrzeugen, die die österreichischen Normen verletzen, die Benützung österreichischer
Straßen zu verwehren.
2. Die Bundesregierung wird - im Hinblick auf die zu erwartende lange Dauer des Verfahrens
nach Artikel 49 - weiters aufgefordert, kurzfristig wirksame, gegebenenfalls auch einseitige
Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem der übermäßigen Umweltbelastung durch veraltete
ausländische Fahrzeuge raschestmöglich in den Griff zu bekommen.
3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, um dauerhaft analog der bereits kurzfristig erfolgten Aktion Scharf' eine möglichst
lückenlose sicherheitstechnische Überprüfung aller die EU-Außengrenze passierenden bzw.
sonst auffälligen Fahrzeuge zu ermöglichen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.