100/AE
des Abgeordneten Barmüller
unterstützt durch weitere Abgeordnete
betreffend die Änderung des Atomhaftpflichtgesetzes
Das Atomhaftpflichtgesetz in seiner geltenden Fassung reicht aus heutiger Sicht nicht
mehr aus, weil die im Atomhaftpflichtgesetz normierten Wertgrenzen von Anfang an zu
niedrig bemessen waren und im Verhältnis zu den zu erwartenden Schäden im Falle
eines Unfalls völlig unzureichend sind.
lnsbesondere die Unterstützung der vorsorglich geltend gemachten Ansprüche
gegenüber Verantwortungsträgern im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem
Betrieb von atomaren Anlagen im benachbarten Ausland durch verschiedenste
Gebietskörperschaften und deren Repräsentanten (z.B. gegenüber Westinghouse im
Fall Temelin) bleibt unglaubwürdig, wenn im eigenen Bereich international übliche
haftungsrechtliche Mindeststandards nicht gelten.
Reformbedürftig erscheint aber auch das System der Anspruchsgrundlagen im Sinne
einer umfassenden Umwelthaftung (Gefährdungshaftung).
Diese sensible Materie darf nicht der schleichenden, rechtlichen Überalterung
überlassen werden, sondern ist einer allen Ansprüchen an ein modernes Haftungsrecht
genügenden gesetzlichen Regelung zuzuführen.
ln diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche
AngeIegenheiten und der Bundesminister für Justiz werden ersucht, unverzüglich für
eine zeitgemäße und internationalen Standards entsprechende Neuregelung des
Atomhaftpflichtgesetzes, insbesondere durch Anhebung der Haftungssummen Sorge
tragen.,,
ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.