112/AE

 

 

 

der Abgeordneten Hans HeImut Moser und Partner/ innen

 

betreffend der Vorlage eines Berichts über den Zustand des Bundesheeres

 

 

Auch wenn zur Zeit und in bescheidenen Ansätzen eine Diskussion über die künftige

Sicherheits- und Verteidigungspolitik Österreichs zu beobachten ist, sind aber

naturgemäß noch keinerlei konkrete Perspektiven bzw. kein politischer Konsens

diesbezüglich zu erkennen. Ausgangspunkt muß jedoch sinnvollerweise der lst-

Zustand der Landesverteidigung sein.

 

Der Zustand des österreichischen Bundesheeres als -Träger der militärischen

Landesverteidigung ist nicht nur als unbefriedigend, sondern in manchen Bereichen

als besorgniserregend zu bezeichnen. lnsbesondere sind folgende Punkte

anzuführen:

 

. Die legistischen Grundlagen, insbesondere die noch immer gültige

Verteidigungsdoktrin aus dem Jahr 1976 sowie der Landesverteidigungsplan von

1983, sind durch die politische Entwicklung der letzten Jahre in Europa überholt

 

. Die Umsetzung der groß angekündigten Heeresreform, deren Abschluß mit Ende

1995 projektiert wurde, ist aIs gescheitert zu bezeichnen, da weder die

Bereitschaft noch der Wille für eine vernünftige personeIle und materieIIe

Ausstattung der Streitkräfte gegeben war und ist

 

. Die Ausrüstung des Bundesheeres ist weder dem veränderten militärischem

Bedrohungsbild angepaßt noch dem Standard vergleichbarer europäischer

Staaten entsprechend. Insbesondere die qualitativen und quantitativen Mängel in

allen Bereichen der schweren Waffen haben ein Ausmaß erreicht, weIches die

Kampfkraft des Heeres entscheidend beeinträchtigt

 

. Der Anteil des Verteidigungsbudgets ist mit unter 0,9% des BIP das geringste

alIer vergleichbaren Staaten in Europa und läßt weder eine qualitativ Ausrüstung

bzw. Ersatz veralteter Waffensysteme noch einen geordneten und

ausreichenden Dienst- und Ausbildungsbetrieb zu.

 

. Nicht verwunderlich ist, daß die Motivation des Kaderpersonals auf Grund des

''verunglückten'' Dienst- und Besoldungsrechtes (M-Schema) einen Tiefpunkt

erreicht hat.

 

Bundesminister Dr. Fasslabend weigerte sich bisher standhaft mit Hinweis auf die

laufende Umsetzung der Heeresreform, einen Bericht über den Zustand des

Bundesheeres vorzulegen. Da die Heeresrefom nunmehr offizieII als abgeschIossen

bezeichnet wird, dürfte demnach der Zeitpunkt geeignet sein, diesen Bericht dem

Parlament umgehend vorzuIegen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

EntschIießungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, dem Nationalrat

umgehend, jedoch bis spätestens 31. Mai 1996 einen Bericht über den Zustand des

Bundesheeres vorzuIegen.''