der Abgeordneten Hans Helmut Moser und Partner/ innen

 

betreffend die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht

 

 

Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union. Österreich hat sich mit dem

Beitritt auch verpflichtet, den Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und

Sicherheitspolitik nachzukommen, ''wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer

gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit auch zu einer

gemeinsamen Verteidigung führen könnte'' ( Art. J. 4 des Vertrags von Maastricht).

 

Das Liberale Forum sieht in der WEU, dem sicherheits- und verteidigungspolitischen

Arm der EU, die Basis für diese gemeinsame Sicherheits- und VerteidigungspoIitik.

Daher soll Österreich auch Vollmitglied der WEU werden. Denn nur durch eine aktive

Teilnahme daran können die sicherheits- und verteidigungspolitischen lnteressen

Österreichs besser gewahrt und der Friedenssicherung Österreichs besser gedient

werden als durch die bisherige Konzeption der immerwährenden (!) Neutralität.

 

Um seine Aufgaben im Rahmen der neuen Sicherheitsstruktur der EU bestmöglich

wahrnehmen zu können, ist eine Umgestaltung des Wehrsystems und eine

Umstrukturierung und Neugestaltung der Streitkräfte auf ein FreiwilIigenheer aus

Berufs-, Zeit- und MiIizsoIdaten notwendig.

Diese Umstellung weg von der allgemeinen Wehrpflicht, also der

Zwangsverpflichtung durch den Staat, hin zu einem freiwilligen Präsenz- und

Milizdienst stellt auch für Österreich eine sinnvolle Alternative dar. Dadurch kann die

unabdingbar gewordene Professionalisierung sowie Anpassung des Ausbildungs-

und Ausrüstungsstandards mit vergleichbaren europäischen Armeen erreicht

werden. lm übrigen entspricht diese Form der Neugestaltung der Wehrsysteme dem

europäischen Trend, der eindeutig in Richtung kleinere, aber technisch gut

ausgerüstete und professonell ausgebildete Streitkräfte weist.

 

lm Zuge der NeugestaItung des Wehrsystems soll mit dem Vollbeitritt zur WEU die

Verpflichtung zum allgemeinen Wehrdienst ausgesetzt und nur mehr als Mittel der

kollektiven Selbstverteidigung für den Fall einer umfassenden Bedrohung des

Staates abrufbar bleiben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung,

 

wird aufgefordert, die erforderlichen legistischen Maßnahmen für eine Aussetzung

 

der allgemeinen Wehrpflicht zum Zeitpunkt des Vollbeitritts Österreichs zur WEU zu

 

treffen.''