115/AE
der Abg. Mag. Haupt , Dolinschek , Dr. Pumberger
betreffend Psychologenausbildung
Auf Wunsch von Lehrenden und Studierenden der Universitä Klagenfurt
hat der Kärntner Landtag einstimmig beschlossen , in Verhandlungen mit
der Bundesregierung anzustreben , den Studenten mit abgeschlossener
Fächerkombination Psychologie und Pädagogik die weitere Ausbildung
zum Gesundheitspsychologen bzw. Klinischen Psychologen zu ermöglichen.
Angesichts des durch das Belastungspaket der Bundesregierung ausgelösten
Arbeitsmarktengpasses für Pädagogen gewinnt dieser Vorschlag zweifellos
an Aktualität , obwohl nicht zu leugnen ist , daß auch für Absolventen
des Universitätsstudiums der Psychologie bzw. Psychiatrie sowie für
Absolventen einer Zusatzausbildung nach dem Psychologengesetz die
seriösen Arbeitsmöglichkeiten dünn gesät sind .
Aus gesundheitspolitischen und patientenrechtlichen Gründen müßte daher
sichergestellt sein , daß die Ausbildung zum Gesundheitspsychologen bzw.
Klinischen Psychologen gemäß Psychologengesetz die Überprüfung der
Gleichwertigkeit der vorher absolvierten und abgeschlossenen Universitäts-
studien voraussetzt .
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :
Der Nationalrat wolle beschließen :
"Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht ,
die Möglichkeit zur Ausbildung zum Gesundheitspsychologen bzw. Klinischen
Psychologen für Absolventen der Fächerkombination Psychologie und Pädagogig
unter Beobachtung der Gleichwertigkeit dieses Studiums mit dem Studium der
Psychologie bzw. Psychiatrie zu überprüfen und in diesem Sinne einen
Ministerialentwurf zum Psychologengesetz auszuarbeiten. "
In formeller Hinsicht wird ersucht , diesen Antrag unter Verzicht auf
eine Erste Lesung dem Gesundheitsausschuß zuzuweisen.