115/AE

 

 

 

der Abg. Mag. Haupt , Dolinschek , Dr. Pumberger

betreffend Psychologenausbildung

 

 

Auf Wunsch von Lehrenden und Studierenden der Universitä Klagenfurt

hat der Kärntner Landtag einstimmig beschlossen , in Verhandlungen mit

der Bundesregierung anzustreben , den Studenten mit abgeschlossener

Fächerkombination Psychologie und Pädagogik die weitere Ausbildung

zum Gesundheitspsychologen bzw. Klinischen Psychologen zu ermöglichen.

 

Angesichts des durch das Belastungspaket der Bundesregierung ausgelösten

Arbeitsmarktengpasses für Pädagogen gewinnt dieser Vorschlag zweifellos

an Aktualität , obwohl nicht zu leugnen ist , daß auch für Absolventen

des Universitätsstudiums der Psychologie bzw. Psychiatrie sowie für

Absolventen einer Zusatzausbildung nach dem Psychologengesetz die

seriösen Arbeitsmöglichkeiten dünn gesät sind .

 

Aus gesundheitspolitischen und patientenrechtlichen Gründen müßte daher

sichergestellt sein , daß die Ausbildung zum Gesundheitspsychologen bzw.

Klinischen Psychologen gemäß Psychologengesetz die Überprüfung der

Gleichwertigkeit der vorher absolvierten und abgeschlossenen Universitäts-

studien voraussetzt .

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :

 

Der Nationalrat wolle beschließen :

 

"Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht ,

die Möglichkeit zur Ausbildung zum Gesundheitspsychologen bzw. Klinischen

Psychologen für Absolventen der Fächerkombination Psychologie und Pädagogig

unter Beobachtung der Gleichwertigkeit dieses Studiums mit dem Studium der

Psychologie bzw. Psychiatrie zu überprüfen und in diesem Sinne einen

Ministerialentwurf zum Psychologengesetz auszuarbeiten. "

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht , diesen Antrag unter Verzicht auf

eine Erste Lesung dem Gesundheitsausschuß zuzuweisen.