117/AE
der Abgeordneten Dr. Haider-
und Kollegen
betreffend Abbau der Politikerprivilegicn
Die jahrelange ungehemmte Verschwendungspolitik der sozialistisch dominierten Bundesregierung
hat zu einer völligen Zerrüttung des Bundeshaushaltes geführt und die Staatsverschuldung in eine
unverantwortliche Höhe getrieben. Die Verschuldung dcr öffentlichen Hand betrug Ende 1995
insgesamt 1.626,2 Mrd. S, das sind 68,5 % dcs BIP. Östcrreich ist auch der cinzige Mitgliedsstaat der
EU, bei dem sich diese negative Entwicklung im Jahre 1995 noch erheblich verstärkte.
Als Heilmittel gegen diese Entwicklung hat die Bundesregierung den Österreicherinnen und
Österreichern nunmehr ein als Sparpaket getarntes Belastungspaket verordnet.
Von diesem Belastungspaket sind alle Bevölkcrungsschichten betroffen, insbesondere aber der
Mittelstand, die Familien, Studenten, die Unternehmer und der öffentliche Dienst.
So beinhaltet das 100 öS Mrd. Belastungspaket auf der Ausgabenseite nicht nachvollziehbare
Einsparungen
a) beim Personalaufwand im öffentlichen Dienst iHv 16,0 Mrd. öS
b) bei familiären Transferleistungen und beim Pflegegeld 8,2 Mrd. öS
c) bei Arbeitslosenversicherungsleistungen 5 ,3 Mrd. öS
d) bei Pensionsversicherungsleistungcn 13,5 Mrd. öS
e) bei Förderungen 2,8 Mrd. öS
f) durch Verwaltungsreformmaßnahmen und bei Bundesbetrieben 16,4 Mrd. öS
g) und durch Einschränkung von Zweckbindungcn 4-,5 Mrd. öS
zusammen also 66,7 Mrd. öS
Die einnahmenseitigen Maßnahmen beinhalten ein Belastungspotential von nahezu 50 Mrd. S,
wovon der Bundeshaushalt, bedingt durch die gemeinschaftlichen Bundesabgaben, 33 Mrd. S für
sich lukrieren kann. Der österreichische Steuerzahler bzw eine österreichische Durchschnittsfamilie
kann in den Folgejahren je nach Betroffenheit mit Kürzungcn zwischcn S 20.000 und S 100.000 im
Jahr rechnen. Durch die Staffelung bzw. Wegfall des allgemeinen Absetzbetrages und der
Sonderausgaben wird eine indirekte Solidarabgabe geschaffen; mit der forcierten
Überstundenbesteuerung, der Sistierung dcr Freibetragsbescheide und der modifizierten Besteuerung
bei den Sonderzahlungen werden insbesondere die Arbeitnehmer getroffen; die Einschränkungen bei
Verlustmodellen, beim Verlustabzug und bei bisher begünstigten Veräußerungsgewinnen sowie die
vorzeitige Rückstellungsnachversteuerung belasten die Unternehmer (vor allem solche in der
Anlaufphase). Mit der Erhöhung dcr Normverbrauchsabgabe, der Kapitalertragsteuer, der Erbschaft-
und Schenkungsteuer und der Tabaksteuer werden ebenso nahezu alle Bevölkerungsgruppen
mehrbelastet. Mit der nunmehr eingeführten Energiesteuer entschied sich die Bundesregierung für
die schlechteste Variante, indem die Energiesteuern nicht zur Senkung der Lohnnebenkosten,
sondern zum Stopfen von Budgetlöchern eingeführt werden. Zudem wird mit dieser Minusvariante
nicht nur der Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet, sondern werden auch die Familien als
zwangsläufige Energie-Hauptkonsumenten überproportional belastet.
Wenngleich fast alle Bevölkerungsgruppen Opfer des Belastungspaktes geworden sind, sind die
Privilegien und die geschützten Bereiche vom Belastungspaket nicht betroffen.
Während die Österreicherinnen und Österreicher durch das Belastungspaket enorm zur Kasse
gebeten werden, bleiben die Politikerprivilegien völlig unangetastet. Dabei zeigt ein internationaler
Vergleich, daß Österreichs Politiker zu den am besten verdienenden unter den westlichen
Demokratien zählen. Kernpunkt der Kritik der Öffentlichkeit ist, daß die Politiker kein
leistungsbezogenes Gehalt beziehen und sich im Laufe der Jahre darüber hinaus materielle Vorteile
sicherten, die dem normalsterblichen Bürger selbstverständlich verwehrt bleiben. Die
Monatseinkommen (Bezug, Amtszulage, Auslagenersatz) der Bundespolitiker zeigen folgendes
Bild:
Anfangsbezug Höchstbezug
Bundespräsident 411.361 ,75 öS 411.361,75 öS
Bundeskanzler 170.919,99 öS 205.680,87 öS
Bundesminister 186.741 ,60 öS 221.502,48 öS
Staatssekrctär 168.067,44 öS 199.352,23 öS
RH-Präsident 186.741,60 öS 221.502,48 öS
Volksanwalt 168.067,44 öS 199.352,23 öS
NR-Präsident 177.404,52 öS 210.427,35 öS
BR-Vorsitzender 102.941,70 öS 119.453,12 öS
NR-Präsident-Stv. 177.40)4,52 öS 210.427,35 öS
BR-Vorsitzender-Stv. 102.941 ,70 öS 119.453,12 öS
(RH-Vizepräsident 168.067,44 öS 199.352,23 öS)
Klubobmann (NR) 135.297,62 öS 164.149,16 öS
Abg. z. Nationalrat 81.504,59 öS 98.885,03 öS
Mitgl. d. Bundcsrates 40.752,29 öS 49.442,51 öS
(Quelle: Kurier vom 8. Feber 1996)
Neben den Monatsbezügen samt Sonderzahlungen sind es jedoch vor allem die Abfertigungs- und
Pensionsregelungen, die auf Kritik stoßen und echte Privilegien darstellen:
Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:
bereits nach 6 Monatcn Funktionsdauer:
3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
nach einem Jahr Funktionsdauer
6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
nach drei Jahren Funktionsdauer
12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
Abfertigungsregelung für Abgeordnete:
bereits nach 3 Jahren Funktionsdauer
3 Monatsbezügc + anteilige Sonderzahlungen
nach 15 Jahren Funktionsdauer
12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
Die Pensionsregelung für Regierungsmitglieder sieht einen Pensionsanspruch bereits nach 4 Jahren
vor; jene für Abgeordnete bereits nach 10 Jahren. Daneben bestehen weitere Regelungen, die
ebenfalls nur als sachlich völlig unbegründete Privilegien bezeichnet werden können:
etwa die Möglichkeit, als Beamter neben dem Politikereinkommen ein weiteres arbeitsloses
Einkommen zu beziehen und vorzeitig in den Ruhestand treten zu können.
Angesichts der den Bürgern auferlegten Belastungen ist es dringend geboten, einen umfassenden
Abbau der Politikerprivilegien einzuleiten. Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt nämlich
im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten
Begünstigungen der Politiker. Die Beratungen über einen umfassenden Abbau von
Politikerprivilegien werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Da jedoch dringender Handlungsbedarf
besteht, sollen in der Zwischenzeit die Politikereinkommen (Bezüge, Amtszulagen,
Aufwandsentschädigungen, Entfernungszulagen) um 30 % gekürzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
1.) Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich mit den Ländern in Verhandlungen
über einen allgemeinen umfassenden Abbau der Politikerprivilegien und eine Harmonisierung der
bezugsrechtlichen Regelungen einzutreten. Dabei sollen folgende Grundsätze beachtet werden:
1. Übergang zu einer leistungsbezogenen Besoldung
2. Angemessenheit der Bezüge
3. Vermeidung von ungerechtfertigten Doppelbezügen
4. Abschaffung der Abfertigungsregelungen
5. Abschaffung der Abgeordnetenpensionen
6. Eingliederung in das Pensionssystem des ASVG
2.) Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzesantrag
vorzulegen, der mit sofortiger Wirksamkeit eine Kürzung der Politikereinkommen (Bezüge,
Amtszulagen, Aufwandsentschädigungen, Entfernungszulagen) um 30 % vorsieht.
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.