133/AE

 

 

 

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Mag. Haupt

betreffend geschleehtsneutrale Regelung für Nachtarbeit

 

Bei den Verhandlungen über den Beitritt zur EU wurde ausbedungen, bis zum Jahr 2002 das

generelle Verbot der Nachtarbeit für Frauen in Österreich beizubehalten. Innerhalb der EU ist

die Nachtarbeit für Männer und Frauen zulässig.

 

Die internationale Tendenz geht eindeutig in Richtung einer geschlechtsneutral gefaßten

Nachtarbeitsregelung, was unter anderem daran zu erkennen ist, daß immer mehr Staaten das

Übereinkommen der ILO über die Nachtarbeit der Frauen aus dem Jahr 1948 kündigen. In

Österreich selbst fordern viele Frauen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes, weil sie nicht

gegen ihren Willen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und von bestimmten Tätigkeiten

ausgeschlossen sein wollen.

 

Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden zwar in jüngster Zeit minimale

Lockerungen des Nachtarbeitsverbotes vorgeschlagen, ein g rundsätzliches Überdenken der

geschlechtsspezifischen Regelung der Nachtarbeit ist aber derzeit nur in öffentlichen Dis-

kussionsbeiträgen in Ansätzen zu erkennen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher

den nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolIe beschließen:

 

''Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende 1996 einen

Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Nachtarbeit geschlechtsneutral regelt und für alle Berufs-

gruppen unter den gleichen Voraussetzungen ermöglicht."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.

 

 

Wien, am 14. März 1996