133/AE
der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Mag. Haupt
betreffend geschleehtsneutrale Regelung für Nachtarbeit
Bei den Verhandlungen über den Beitritt zur EU wurde ausbedungen, bis zum Jahr 2002 das
generelle Verbot der Nachtarbeit für Frauen in Österreich beizubehalten. Innerhalb der EU ist
die Nachtarbeit für Männer und Frauen zulässig.
Die internationale Tendenz geht eindeutig in Richtung einer geschlechtsneutral gefaßten
Nachtarbeitsregelung, was unter anderem daran zu erkennen ist, daß immer mehr Staaten das
Übereinkommen der ILO über die Nachtarbeit der Frauen aus dem Jahr 1948 kündigen. In
Österreich selbst fordern viele Frauen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes, weil sie nicht
gegen ihren Willen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und von bestimmten Tätigkeiten
ausgeschlossen sein wollen.
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden zwar in jüngster Zeit minimale
Lockerungen des Nachtarbeitsverbotes vorgeschlagen, ein g rundsätzliches Überdenken der
geschlechtsspezifischen Regelung der Nachtarbeit ist aber derzeit nur in öffentlichen Dis-
kussionsbeiträgen in Ansätzen zu erkennen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolIe beschließen:
''Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende 1996 einen
Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Nachtarbeit geschlechtsneutral regelt und für alle Berufs-
gruppen unter den gleichen Voraussetzungen ermöglicht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.
Wien, am 14. März 1996