135/AE
der Abgeordneten Haigermoser, KR Schöll
betreffend die Privatisierung der Dorotheum GesmbH.
Bis dato wurde, trotz vieler dahingehender grundsätzlicher Erwägungen und äußerster
Budgetnot, nur ein geringer Teil der Privatisierungsvorhaben der Bundesregierung
verwirklicht. Gar nicht erst aufgenommen in die Liste der zu privatisierenden Staatsbetriebe
wurde die Dorotheum GesmbH.
Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund ausgerechnet dieses Unternehmen im Staatseigentum
zu belassen.
Die Dorotheum GesmbH. erfüllt keine elementare Versorgungsfunktion, die ein weiteres
volkswirtschaftliches Interesse an der Staatlichkeit des Eigentumes an ihr rechtfertigen würde.
Im Gegenteil: sie ist ein typisches Beispiel für staatliche Aktivitäten in wirtschaftlichen
Sektoren, in welche der Staat eigentlich nicht eingreifen sollte. Genau das wird aber, mit einer
immer weiter fortschreitenden Ausweitung von Unternehmensgegenständen, getan. So wurde,
ausgehend von den ursprünglichen Hauptunternehmensbereichen, der Pfandleihanstalt und
dem Auktionshaus, ein schwunghafter Handel auch mit neuem Schmuck und anderen Waren
begonnen. Darüberhinaus wurde im März 1995 noch das Gewerbe '' Immobilienmakler''
aufgenommen.
Auf diese Weise wird, entgegen allen Absichtserklärungen bisheriger Regierungen, zumindest
in den angeführten Bereichen, der postulierte Rückzug des Staates aus der Privatwirtschaft
konterkariert.
Abgesehen von der Frage, warum ausgerechnet in diesem Fall der Staat ein besonders guter
Unternehmer sein soll, wird hier, ohne jede einsichtige Begründung, die staatliche Konkurenz
für Privatbetriebe weiter vorangetrieben.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Die Dorotheum GesmbH. wird in die Liste der zu privatisierenden staatseigenen
Unternehmen aufgenommen. Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat
bis Ende Juni 1996 einen Privatisierungsplan vorzulegen.''
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.