135/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten Haigermoser, KR Schöll

 

 

betreffend die Privatisierung der Dorotheum GesmbH.

 

 

Bis dato wurde, trotz vieler dahingehender grundsätzlicher Erwägungen und äußerster

Budgetnot, nur ein geringer Teil der Privatisierungsvorhaben der Bundesregierung

verwirklicht. Gar nicht erst aufgenommen in die Liste der zu privatisierenden Staatsbetriebe

wurde die Dorotheum GesmbH.

 

Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund ausgerechnet dieses Unternehmen im Staatseigentum

zu belassen.

Die Dorotheum GesmbH. erfüllt keine elementare Versorgungsfunktion, die ein weiteres

volkswirtschaftliches Interesse an der Staatlichkeit des Eigentumes an ihr rechtfertigen würde.

Im Gegenteil: sie ist ein typisches Beispiel für staatliche Aktivitäten in wirtschaftlichen

Sektoren, in welche der Staat eigentlich nicht eingreifen sollte. Genau das wird aber, mit einer

immer weiter fortschreitenden Ausweitung von Unternehmensgegenständen, getan. So wurde,

ausgehend von den ursprünglichen Hauptunternehmensbereichen, der Pfandleihanstalt und

dem Auktionshaus, ein schwunghafter Handel auch mit neuem Schmuck und anderen Waren

begonnen. Darüberhinaus wurde im März 1995 noch das Gewerbe '' Immobilienmakler''

aufgenommen.

 

Auf diese Weise wird, entgegen allen Absichtserklärungen bisheriger Regierungen, zumindest

in den angeführten Bereichen, der postulierte Rückzug des Staates aus der Privatwirtschaft

konterkariert.

 

Abgesehen von der Frage, warum ausgerechnet in diesem Fall der Staat ein besonders guter

Unternehmer sein soll, wird hier, ohne jede einsichtige Begründung, die staatliche Konkurenz

für Privatbetriebe weiter vorangetrieben.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Die Dorotheum GesmbH. wird in die Liste der zu privatisierenden staatseigenen

Unternehmen aufgenommen. Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat

bis Ende Juni 1996 einen Privatisierungsplan vorzulegen.''

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.