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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
betreffend Einführung der 0,5 Promille-Grenze und Licht am Tag
Bereits bei 0,5-Promille Blutalkohol kommt es zu einer entscheidenden Verringerung der
kraftfahrtypischen Leistungen:
a) Fehleinschätzungen von Gefahrensituationen
b) Ansteigen der Risikoneigung
c) Ansteigen der Selbstüberschätzung
d) Zunahme der Blendempfindlichkeit, etc.
KFZ-Lenker mit 0,5-Promille Blutalkohol haben im Vergleich mit nüchternen Verkehrsteil-
nehmern laut einer wissenschaftlichen Studie ein 2-fach höheres Unfallsrisiko; 0,8-Promille
Blutalkohol bedeuten ein 4-faches Unfallsrisiko. Die positive Wirkung auf die Verkehrs-
sicherheit ist durch Ergebnisse aus Ländern (z.B. Australien, Finnland) , die bereits die 0,5-
Promille Grenze für Blutalkohol eingeführt haben, belegt.
Wenige Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit sind wissenschaftlich so gut abge-
sichert, wie Licht am Tag. Rund 15 internationale Studien belegen, daß es durch die Ein-
führung von Licht am Tag zu einer deutlichen Reduzierung des Unfallgeschehens kommen
würde. Die quantitativen Angaben der einzelnen Studien schwanken zwischen 2-18 % Re-
duktion bei den Verkehrsunfällen. Das würde für Österreich 30-250 weniger Tote und
1000-8000 weniger Unfälle pro Jahr bedeuten. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Spra-
cheund sollten Grund genug sein, die Einführung von Licht am Tag so schnell wie möglich
Realität werden zu lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
" Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, im Rahmen
der 20. StVO-Novelle folgende Punkte zur Hebung der Verkehrssicherheit umzusetzen:
1 . Einführung der 0,5-Promille-Grenze für Blutalkohol für KFZ-Lenker.
2. Einführung von Licht am Tag. "
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.