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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung der 0,5 Promille-Grenze und Licht am Tag

 

Bereits bei 0,5-Promille Blutalkohol kommt es zu einer entscheidenden Verringerung der

kraftfahrtypischen Leistungen:

a) Fehleinschätzungen von Gefahrensituationen

b) Ansteigen der Risikoneigung

c) Ansteigen der Selbstüberschätzung

d) Zunahme der Blendempfindlichkeit, etc.

 

KFZ-Lenker mit 0,5-Promille Blutalkohol haben im Vergleich mit nüchternen Verkehrsteil-

nehmern laut einer wissenschaftlichen Studie ein 2-fach höheres Unfallsrisiko; 0,8-Promille

Blutalkohol bedeuten ein 4-faches Unfallsrisiko. Die positive Wirkung auf die Verkehrs-

sicherheit ist durch Ergebnisse aus Ländern (z.B. Australien, Finnland) , die bereits die 0,5-

Promille Grenze für Blutalkohol eingeführt haben, belegt.

 

Wenige Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit sind wissenschaftlich so gut abge-

sichert, wie Licht am Tag. Rund 15 internationale Studien belegen, daß es durch die Ein-

führung von Licht am Tag zu einer deutlichen Reduzierung des Unfallgeschehens kommen

würde. Die quantitativen Angaben der einzelnen Studien schwanken zwischen 2-18 % Re-

duktion bei den Verkehrsunfällen. Das würde für Österreich 30-250 weniger Tote und

1000-8000 weniger Unfälle pro Jahr bedeuten. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Spra-

cheund sollten Grund genug sein, die Einführung von Licht am Tag so schnell wie möglich

Realität werden zu lassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

" Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, im Rahmen

der 20. StVO-Novelle folgende Punkte zur Hebung der Verkehrssicherheit umzusetzen:

 

1 . Einführung der 0,5-Promille-Grenze für Blutalkohol für KFZ-Lenker.

 

2. Einführung von Licht am Tag. "

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.