139/AE
der Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
betreffend generelles Tempolimit 80/100
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von wissenschaftlichen Belegen, die für eine Reduzierung
der generellen Tempolimits auf Bundesstraßen und Autobahnen sprechen. So haben die
Großversuche in Vorarlberg und Bundesrepublik Deutschland folgende Ergebnisse gezeigt:
1) Eine deutliche Verringerung der Umweltverschmutzung durch den KFZ-Verkehr:
Vorarlberg BRD
Kohlenmonoxid (CO) - 28 % - 15 %
Stickoxid (NOx) - 19 % - 13 %
Schwefeloxid (SO2) - 9 % - 8 %
Treibstoff (Benzin,Diesel) - 15 % - 9 %
Die Abweichungen ergeben sich aus dem unterschiedlichen Befolgungsgrad: In Vorarlberg
60-80% aufgrund schärferer Verkehrskontrollen, in der Bundesrepublik Deutschland nur 40
%.
Daraus sieht man die hohe Bedeutung von konsequenten Verkehrskontrollen!
2) Eine Verminderung des Verkehrslärms um 3 dB (A).
3) Eine deutliche Hebung der Verkehrssicherheit:
31 % weniger Tote
10 % weniger Verletzte
11 % weniger Verkehrsunfälle mit Personenschaden
11 % weniger Verkehrsunfälle mit Sachschaden
Die Bedeutung von Tempo 80/100 läßt sich anschaulich am Beispiel Tirol belegen. Die
Aufhebung von Tempo 80 auf den Tiroler Freilandstraßen durch den Verfassungsgerichtshof
ab 1.1.94 ließ die Zahl der Verkehrstoten deutlich ansteigen: 1994 starben auf Tiroler Straßen
um 63 % mehr Menschen als 1993 (l22 statt 75 Tote).
Gemäß §43 der StVO dürfen Behörden nur für bestimmte Straßen unter speziellen
Vorraussetzungen, wie Sicherheits- oder Umweltgefährdung, eine
Geschwindigkeitsbeschränkung verordnen.
Genau diese Vorgangsweise sollte umgekehrt werden: generelles Tempo 80 auf
Bundesstraßen und Tempo 100 auf Autobahnen; nur in speziellen Situationen soll die
Behörde höhere Geschwindigkeiten verordnen können.
Aus oben genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird ersucht, in der 20. StVO-
Novellierung ein generelles Tempolimit von 80 km/h für Bundesstraßen und Tempo 100 für
Autobahnen vorzusehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll es der Behörde möglich
sein, höhere Geschwindigkeiten zuzulassen."
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.