141/AE

der Abg. Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Povysil

betr. Einrichtung des eigenständigcn Studiums der Zahnmedizin mit dem Wintersemester

1996/97

Österreichs Zahnärzteausbildung ist äußcrst langwierig, was ein im europäischen Durchschnitt

enorm hohes Niederlassungsalter bcwirkt. Dadurch entstandcn in der Vergangenheit Lücken in

der zahnärztlichen Versorgungsdichte, insbesondere in ländlichen Gemeinden, zum Schaden

der Patienten.

Seit dem Beitritt Österreichs zum EWR ist bekannt, daß in EWR-Staaten ausgebildete

Zahnärzte in Österreich zur Ausübung ihres Berufes berechtigt sein werden. Mit dem EU-

Beitritt ist das Inkrafttreten der Niederlassungsfreiheit per 1.1.1999 eine unumstößliche

Tatsache.

Der in der XVIII. Gesetzgebungsperiode amtierende Wissenschaftsminister verharrte

hinsichtlich der dringend anstehenden Neuordnung der Zahnärzteausbildung seit den im Jahre

1993 geplatzten Kammer- und Regierungsverhandlungen in vollkommener Untätigkeit. Die in

der XIX. GP beschlossene Verlängerung der postpromotionellen Ausbildung von 2 auf 3 Jahre

stellte zwar die EU-Konformität her, verlängerte jedoch die Gesamtausbildungszeit auf 9

Jahre, was zu einer deutlichcn Diskriminierung der österreichischen Zahnmediziner gegenüber

ihren EU-Kollegen mit lediglich 6 jährigcr Ausbildungszeit führt.

Die Leidtragenden sind Österreichs Zahnmedizin-Studenten, die entweder im Ausland

studieren müssen, um eine kurze, EU-adäquate Ausbildung zu erhalten oder nach einem

langwierigen Studium in Österreich beruflich mit EU- oder EWR-Bürgem konkurrieren

müssen, die sich bereits in wesentlich jüngeren Jahren in Österreich beruflich etablieren

können.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstchenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes betreffend

das Studium der Zahnmedizin (Dr. med.dent.) dem Nationalrat so rechtzeitig zuzuleiten, daß

mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 den Studierenden ein eigenständiges 6 jähriges

Studium zum Zahnmediziner in Österreich mit ausreichcnder theoretischer und praktischer

Ausbildung gewährleistet wird."

ln formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.