141/AE
der Abg. Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Povysil
betr. Einrichtung des eigenständigcn Studiums der Zahnmedizin mit dem Wintersemester
1996/97
Österreichs Zahnärzteausbildung ist äußcrst langwierig, was ein im europäischen Durchschnitt
enorm hohes Niederlassungsalter bcwirkt. Dadurch entstandcn in der Vergangenheit Lücken in
der zahnärztlichen Versorgungsdichte, insbesondere in ländlichen Gemeinden, zum Schaden
der Patienten.
Seit dem Beitritt Österreichs zum EWR ist bekannt, daß in EWR-Staaten ausgebildete
Zahnärzte in Österreich zur Ausübung ihres Berufes berechtigt sein werden. Mit dem EU-
Beitritt ist das Inkrafttreten der Niederlassungsfreiheit per 1.1.1999 eine unumstößliche
Tatsache.
Der in der XVIII. Gesetzgebungsperiode amtierende Wissenschaftsminister verharrte
hinsichtlich der dringend anstehenden Neuordnung der Zahnärzteausbildung seit den im Jahre
1993 geplatzten Kammer- und Regierungsverhandlungen in vollkommener Untätigkeit. Die in
der XIX. GP beschlossene Verlängerung der postpromotionellen Ausbildung von 2 auf 3 Jahre
stellte zwar die EU-Konformität her, verlängerte jedoch die Gesamtausbildungszeit auf 9
Jahre, was zu einer deutlichcn Diskriminierung der österreichischen Zahnmediziner gegenüber
ihren EU-Kollegen mit lediglich 6 jährigcr Ausbildungszeit führt.
Die Leidtragenden sind Österreichs Zahnmedizin-Studenten, die entweder im Ausland
studieren müssen, um eine kurze, EU-adäquate Ausbildung zu erhalten oder nach einem
langwierigen Studium in Österreich beruflich mit EU- oder EWR-Bürgem konkurrieren
müssen, die sich bereits in wesentlich jüngeren Jahren in Österreich beruflich etablieren
können.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstchenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes betreffend
das Studium der Zahnmedizin (Dr. med.dent.) dem Nationalrat so rechtzeitig zuzuleiten, daß
mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 den Studierenden ein eigenständiges 6 jähriges
Studium zum Zahnmediziner in Österreich mit ausreichcnder theoretischer und praktischer
Ausbildung gewährleistet wird."
ln formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.