142/A

 

 

 

der Abgeordneten Parnigoni .

undGenossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992, BGBl.Nr. 825/1992

geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschIießen :

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

1. § 21 Abs.1 lautet:

"(1) Das Unternehmen Österreichische Bundesbahnen setzt die Rechte und Pflichten

des Bundes gegenüber den aktiven Bediensteten und den Empfängern von Ruhe- und

Versorgungsgenüssen fort. Der Bund hat wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB) jedem

aktiven Bediensteten, der sich zum Stichtag 31. Dezember 1992 in einem

Dienstverhältnis zum Bund/Wirtschaftskörper Österreichische Bundesbahnen befunden

hat, für die Befriedigung seiner aus dem Dienstverhältnis zum Unternehmen

Österreichische Bundesbahnen erwachsenden Forderungen bis zu dem im

nachfolgenden Satz festgelegten Betrag zu haften. Die Höhe der Haftung ist mit jenem

Betrag begrenzt, der sich zum Stichtag 31 . Dezember 1992 aus dem für den aktiven

Bediensteten maßgeblich gewesenen Besoldungsverhältnis unter Berücksichtigung

seiner Verwendung zu d ie sem Zeitpunkt zuzüglich der in diesem Besoldungsverhältnis

vorgesehenen regelmäßigen Vorrückungen ergibt. Diese Haftung gilt für jene

Bediensteten, die in ein Arbeitsverhältnis zu den Österreichischen Bundesbahnen nach

den Rechtsgrundlagen für neu e intretende Bedienstete übergetreten sind, nur für die bis

zum Zeitpunkt dieses Übertrittes entstandenen Forderungen aus dem Dienstverhältnis

zum Unternehmen Österreichischen Bundesbahnen."

 

 

2. Im § 24 wird nach der Wortgruppe "§19 Abs. 2 und 4" die Wortgruppe "und § 21

 

Abs. 1zweiter bis vierter Satz eingefügt.

 

 

 

3. Dem § 25 wird folgender Abs. 3 angefügt.:

 

"(3) § 21 Abs. 1 und § 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. .... treten mit

 

1. April 1996 in Kraft.''

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.

 

 

Anlage, Vorblatt; Erläuterungen; Textgegenüberstellung wurden nicht gescannt !!!