149/AE
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Öllinger, Freundinnen, Freunde und Partnerlnnen
betreffend die Einführung der Teilrechtsfähigkeit von Schulen und der Schulbuchautonomie
lm Ausbau der Schulautonomie ist ein wichtiger Anreiz zur Verbesserung der Qualität und
Steigerung der Effizienz des österreichischen Schulsystems gegeben. So steht auch im
Koalitionsübereinkommen: " Die Schulautonomie ist durch Verlagerung von Kompetenzen
in allen Bereichen zu verstärken. " (S 33) Während in den letzten Jahren bezüglich einer
autonomen Lehrplangestaltung zumindest Ansätze einer Autonomie verwirklicht werden
konnten, gibt es in finanzieller Hinsicht nach wie vor kaum Handlungsspielraum für die
einzelne Schule. Dabei wären die Möglichkeiten zu selbständigen Einnahmen, zu
jahresübergreifender Veranlagung und zur selbständigen Budgetierung des Sachaufwandes
wesentliche Schritte in Richtung einer verantwortlichen Schulautonomie.
Die derzeitige Gestaltung der Schulbuchaktion ist ein deutlicher Hinweis auf die
Erstarrungstendenzen aufgrund mangelnden Gestaltungsfreiraumes. Die Schulbuchaktion.
wie sie derzeit durchgeführt wird, entspricht schon längst nicht mehr der Situation an den
Schulen. Nicht zuletzt durch die Entwicklung neuer Medien und den vermehrten Einsatz
von Computern sind Schulbücher schon längst nicht mehr die einzigen Unterrichtsmittel,
die in der Schule verwendet werden. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung sind die
Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds jedoch zweckgebunden ausschließlich für
Schulbücher zu verwenden. Diese Regelung entspricht nicht mehr den oben skizzierten.
veränderten Bedingungen, die von Schule zu Schule variieren können. Daher wäre eine
autonome Verwaltung der Mittel aus dem Familienlastenausgleichfonds das geeignete
Mittel, um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden.
Wesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung eine Schulautonomie in finanziellen
Belangen ist die Einführung der Teilrechtsfähigkeit der Schulen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :
Der Nationalrat wolle beschließen..
1 . Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird aufgefordert,
die Teilrechtsfähigkeit für sämtliche in ihren Zuständigkeitsbereich fallende SchuIen
vorzuberaten und eine entsprechende Novelle im Wege des Ministerrates dem Parlament
vorzulegen.
2. Die Bundesministerin für Jugend und Familie wird aufgefordert, eine Novelle des
Familienlastenausgleichsfondsgesetzes vorzubereiten und im Wege des Ministerrates dem
Parlament vorzulegen, die die jährliche Mittelzuweisung für Schulbücher aus dem
Familienlastenausgleichsfonds direkt an die Schulen ermöglicht, wobei den Schulen
freigestellt werden soIl, ob sie die Mittel zur Gänze für Schulbücher oder aber auch zur
Finanzierung anderer Unterrichtsmittel verwenden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.