149/AE

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Öllinger, Freundinnen, Freunde und Partnerlnnen

 

betreffend die Einführung der Teilrechtsfähigkeit von Schulen und der Schulbuchautonomie

 

 

 

lm Ausbau der Schulautonomie ist ein wichtiger Anreiz zur Verbesserung der Qualität und

Steigerung der Effizienz des österreichischen Schulsystems gegeben. So steht auch im

Koalitionsübereinkommen: " Die Schulautonomie ist durch Verlagerung von Kompetenzen

in allen Bereichen zu verstärken. " (S 33) Während in den letzten Jahren bezüglich einer

autonomen Lehrplangestaltung zumindest Ansätze einer Autonomie verwirklicht werden

konnten, gibt es in finanzieller Hinsicht nach wie vor kaum Handlungsspielraum für die

einzelne Schule. Dabei wären die Möglichkeiten zu selbständigen Einnahmen, zu

jahresübergreifender Veranlagung und zur selbständigen Budgetierung des Sachaufwandes

wesentliche Schritte in Richtung einer verantwortlichen Schulautonomie.

Die derzeitige Gestaltung der Schulbuchaktion ist ein deutlicher Hinweis auf die

Erstarrungstendenzen aufgrund mangelnden Gestaltungsfreiraumes. Die Schulbuchaktion.

wie sie derzeit durchgeführt wird, entspricht schon längst nicht mehr der Situation an den

Schulen. Nicht zuletzt durch die Entwicklung neuer Medien und den vermehrten Einsatz

von Computern sind Schulbücher schon längst nicht mehr die einzigen Unterrichtsmittel,

die in der Schule verwendet werden. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung sind die

Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds jedoch zweckgebunden ausschließlich für

Schulbücher zu verwenden. Diese Regelung entspricht nicht mehr den oben skizzierten.

veränderten Bedingungen, die von Schule zu Schule variieren können. Daher wäre eine

autonome Verwaltung der Mittel aus dem Familienlastenausgleichfonds das geeignete

Mittel, um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden.

Wesentliche Voraussetzung zur Verwirklichung eine Schulautonomie in finanziellen

Belangen ist die Einführung der Teilrechtsfähigkeit der Schulen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen..

 

1 . Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird aufgefordert,

die Teilrechtsfähigkeit für sämtliche in ihren Zuständigkeitsbereich fallende SchuIen

vorzuberaten und eine entsprechende Novelle im Wege des Ministerrates dem Parlament

vorzulegen.

2. Die Bundesministerin für Jugend und Familie wird aufgefordert, eine Novelle des

Familienlastenausgleichsfondsgesetzes vorzubereiten und im Wege des Ministerrates dem

Parlament vorzulegen, die die jährliche Mittelzuweisung für Schulbücher aus dem

Familienlastenausgleichsfonds direkt an die Schulen ermöglicht, wobei den Schulen

freigestellt werden soIl, ob sie die Mittel zur Gänze für Schulbücher oder aber auch zur

Finanzierung anderer Unterrichtsmittel verwenden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.