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der Abgeordneten Mag. Stadler. Dr. Preisinger
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 ge"ndert wird
Der Nationalrat wolle beschlieáeu:
Bundesgesetz vom ... , mit dem das Schulzeitgesetz 1985, zuletzt ge"ndert durch BGBl.
467/1995, ge"ndert wird.
Der Nationalrat hat beschlosseu:
_ 2 Abs. 2 Z. 1 wird wie folgt ge"ndert und lautet:
"1 . Das Unterrichtsjahr umfaát
a) das erste Semester, welches mit dem Schuljahr beginnt und mit dem Anfang der
Semesterferien endet;
b) die Semesterferien in der Dauer einer Woche, welche in den Bundesl"ndern Nieder”sterreich
und Wien am ersten Montag im Februar, in den Bundesl"ndern Burgenland, K"rnten, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg am zweiten Montag im Februar und in den Bundesl"ndern Ober”sterreich
und Steiermark am dritten Montag im Februar beginnen;
c) das zweite Semester, welches an dem den Semesterferien folgenden Montag beginnt und mit
dem Beginn der Hauptferien endet; fr die letzte Stufe von Schulen, in welchen Reife-, Diplom-
, Bef"higungs- oder Abschluáprfungen vorgesehen sind, endet das zweite Semester mit dem
Tag vor dem Beginn der Klausurprfung.
Abweichend von lit. b kann im Bundesland Vorarlberg der Landesschulrat, fr die im _ 1
genannten land- und forstwirtschaftlichen Schulen der Landeshauptmann, mit Verordnung den
Anfang der Semesterferien urn eine Woche verschieben, wenn dies notwendig ist, um ein
Zusammentreffen mit Ferienterminen der wichtigsten ausl"ndischen Herkunftsl"nder von
Wintersportg"sten zu vermeiden."
BEGRšNDUNG:
Die jngst beschlossene Žnderung des Schulzeitgesetzes zielt darauf ab, eine šberbuchung von
Fremdenverkehrsquartieren sowie eine šberlastung von Verkehrswegen durch zeitliches
Zusammentreffen von Ferienterminen zu vermeiden. Diese zu vermeidenden Effekte werden in
Vorarlberg aber im Gegensatz zu allen anderen Bundesl"ndern auf Grund der G"stestruktur
nicht durch ein zeitliches Zusammentreffen mit ”sterreichischen, sondern mit ausl"ndischen
Ferienterminen herbeigefhrt.
Nicht zuletzt hat Frau BM Gehrer ihre Zustimmung zum Anliegen dieses Antrages - unter der
Voraussetzung, daá insbesondere die Tourismuswirtschaft Vorarlbergs diese Žnderung fr
notwendig erachtet - angekndigt.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die 1. Lesung dem
Unterrichtsausschuá zuzuweisen.