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der Abgeordneten Mag. Stadler. Dr. Preisinger

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 ge"ndert wird

Der Nationalrat wolle beschlieáeu:

Bundesgesetz vom ... , mit dem das Schulzeitgesetz 1985, zuletzt ge"ndert durch BGBl.

467/1995, ge"ndert wird.

Der Nationalrat hat beschlosseu:

_ 2 Abs. 2 Z. 1 wird wie folgt ge"ndert und lautet:

"1 . Das Unterrichtsjahr umfaát

a) das erste Semester, welches mit dem Schuljahr beginnt und mit dem Anfang der

Semesterferien endet;

b) die Semesterferien in der Dauer einer Woche, welche in den Bundesl"ndern Nieder”sterreich

und Wien am ersten Montag im Februar, in den Bundesl"ndern Burgenland, K"rnten, Salzburg,

Tirol und Vorarlberg am zweiten Montag im Februar und in den Bundesl"ndern Ober”sterreich

und Steiermark am dritten Montag im Februar beginnen;

c) das zweite Semester, welches an dem den Semesterferien folgenden Montag beginnt und mit

dem Beginn der Hauptferien endet; fr die letzte Stufe von Schulen, in welchen Reife-, Diplom-

, Bef"higungs- oder Abschluáprfungen vorgesehen sind, endet das zweite Semester mit dem

Tag vor dem Beginn der Klausurprfung.

Abweichend von lit. b kann im Bundesland Vorarlberg der Landesschulrat, fr die im _ 1

genannten land- und forstwirtschaftlichen Schulen der Landeshauptmann, mit Verordnung den

Anfang der Semesterferien urn eine Woche verschieben, wenn dies notwendig ist, um ein

Zusammentreffen mit Ferienterminen der wichtigsten ausl"ndischen Herkunftsl"nder von

Wintersportg"sten zu vermeiden."

BEGRšNDUNG:

Die jngst beschlossene Žnderung des Schulzeitgesetzes zielt darauf ab, eine šberbuchung von

Fremdenverkehrsquartieren sowie eine šberlastung von Verkehrswegen durch zeitliches

Zusammentreffen von Ferienterminen zu vermeiden. Diese zu vermeidenden Effekte werden in

Vorarlberg aber im Gegensatz zu allen anderen Bundesl"ndern auf Grund der G"stestruktur

nicht durch ein zeitliches Zusammentreffen mit ”sterreichischen, sondern mit ausl"ndischen

Ferienterminen herbeigefhrt.

Nicht zuletzt hat Frau BM Gehrer ihre Zustimmung zum Anliegen dieses Antrages - unter der

Voraussetzung, daá insbesondere die Tourismuswirtschaft Vorarlbergs diese Žnderung fr

notwendig erachtet - angekndigt.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die 1. Lesung dem

Unterrichtsausschuá zuzuweisen.