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der Abgeordneten Dr. Lukesch , Dr . Feurstein
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge
(FHStG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) 1993, BGBl. Nr.
340, wird wie folgt geändert:
Nach § 5 Abs. 4) wird folgender Absatz 5) angefügt:
,, (5) Fachhochschul-Studiengänge, die von einem österreichischen Erhalter
alleine oder in Zusammenarbeit mit einem Erhalter mit Sitz im Ausland
grenzüberschreitend im Ausland durchgeführt werden sollen, können vom
Fachhochschulrat auch für Berufsbereiche anerkannt werden, für welche es im
Inland keine als gleichwertig anzusehenden Fachhochschul-Studiengänge gibt."
Begründung:
In § 5 Abs. 4 des FHStG wird die Nostrifizierung eines an einer ausländischen
Fachhochschule erworbenen Grades durch den Fachhochschulrat so geregelt, daß
Fachhochschulkollegium oder Fachhochschulrat zu prüfen haben, ob das
ausländische Studium des Antragstellers hinsichtlich der Anforderungen, des
Gesamtumfanges sowie der Studieninhalte so aufgebaut ist, daß es mit dem im
Antrag genannten inländischen Fachhochschul-Studiengang als gleichwertig
anzusehen ist. Mögliche grenzüberschreitende Kooperationsformen zwischen
Österreichischen und ausländischen Trägern befmden sich aber in einer
rechtlichen Grauzone, wenn in Österreich kein solcher Ausbildungszweig
vorgesehen ist. Um die Zusammenarbeit Österreichischer Institutionen mit
ausländischen Partnern in und außerhalb Österreichs gerade im Hinblick auf
Mittel-, Süd- und Ost-Europa-Kooperationen und Know-how-Transfers zu
ermöglichen, soll diese Grauzone im Fachhochschul-Studiengesetz bereinigt
werden.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die
erste Lesung dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.