174/A

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Lukesch , Dr . Feurstein

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über

Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge

(FHStG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) 1993, BGBl. Nr.

340, wird wie folgt geändert:

 

Nach § 5 Abs. 4) wird folgender Absatz 5) angefügt:

 

,, (5) Fachhochschul-Studiengänge, die von einem österreichischen Erhalter

alleine oder in Zusammenarbeit mit einem Erhalter mit Sitz im Ausland

grenzüberschreitend im Ausland durchgeführt werden sollen, können vom

Fachhochschulrat auch für Berufsbereiche anerkannt werden, für welche es im

Inland keine als gleichwertig anzusehenden Fachhochschul-Studiengänge gibt."

 

Begründung:

In § 5 Abs. 4 des FHStG wird die Nostrifizierung eines an einer ausländischen

Fachhochschule erworbenen Grades durch den Fachhochschulrat so geregelt, daß

Fachhochschulkollegium oder Fachhochschulrat zu prüfen haben, ob das

ausländische Studium des Antragstellers hinsichtlich der Anforderungen, des

Gesamtumfanges sowie der Studieninhalte so aufgebaut ist, daß es mit dem im

Antrag genannten inländischen Fachhochschul-Studiengang als gleichwertig

anzusehen ist. Mögliche grenzüberschreitende Kooperationsformen zwischen

Österreichischen und ausländischen Trägern befmden sich aber in einer

rechtlichen Grauzone, wenn in Österreich kein solcher Ausbildungszweig

vorgesehen ist. Um die Zusammenarbeit Österreichischer Institutionen mit

ausländischen Partnern in und außerhalb Österreichs gerade im Hinblick auf

Mittel-, Süd- und Ost-Europa-Kooperationen und Know-how-Transfers zu

ermöglichen, soll diese Grauzone im Fachhochschul-Studiengesetz bereinigt

werden.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die

erste Lesung dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.