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der Abgeordneten Petrovic, Langthaler, Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Moratorium für Freisetzunganträge von gentechnisch veränderten Organismen
Bei der Diskussion um die Freisetzung gentechnisch manipulierter Pflanzen geht es um die
Weichenstellung für die österreichische Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion. Der
Einsatz der Gentechnologie läuft einer ökologisch orientierten Landwirtschaft bzw. dem
biologischen Landbau völlig zuwider.
So stagnieren etwa in Europa die Herbizid-Umsätze, und so wird es für die Unternehmen
immer schwieriger, ihre Produkte gewinnbringend abzusetzen. Dem soll die Gentechnik nach
Willen der Chemiemultis Abhilfe schaffen. Diese Unternehmen verdienen doppelt, durch den
Verkauf des gentechnisch manipulierten Saatgutes und des dazugehörigen Pestizids und die
Bauern laufen in Gefahr, daß sie in verstärkte Abhängigkeiten zu Saatgut- und
Chemiekonzernen geraten.
Nicht nur die Grünen, sondern auch zahlreiche Wissenschaftler stehen den gentechnologischen
Experimenten mit Pflanzen äußerst kritisch gegenüber.
Erst jüngst warnte das deutsche Umweltbundesamt, daß die "Langzeitwirkungen" der
Versuche kaum zu beurteilen seien.
''Auf einer Tagung des Arbeitskreises ''Gentechnik'' der Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) in
Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt am 5. und 6. Oktober 1995 in Berlin wurde
erneut festgestellt, daß die Beurteilung der ökologischen Langzeitwirkungen aufgrund
erheblicher Wissenslücken in der Erforschung ökosystemarer Zusam menhänge kaum möglich
ist '' (UBA-Presseinformation Nr. 43/95).
Zu den ökologischen Risiken zählen u.a.: die Möglichkeit der Resistenzentwicklung bei
Wildpflanzen, die Veränderungen/Verarmung und Verdrängung der Ackerbegleitflora,
mittelfristig ein Anstieg von Herbizid-Aufwandmengen, die Einengung der Fruchtfolgen und
des Sortenspektrums, neue Rückstände in Pflanzen (Metaboliten, Konjugaten,
Pflanzeninhaltsstoffen).
Studien und Versuche belegen, daß sich bei der Freisetzung von herbizidresistentem Raps die
Annahmen hinsichtlich Sterilität und Pollenflug als völlig falsch erwiesen haben.
Einer schottischen Studie zufolge (1995) konnte Pollenverbreitung über weitaus größere
Entfernungen (2km), als auf der Basis bei kleinen Feldversuchen (200m) angenommen,
festgestellt werden.
''Sixty percent of 'feraI ' populations with more than 10 plants occurred downwind and within
2 km ofan oilseed rapefield. ''
''Wir haben gezeigt, daß ein Genfluß weiter entfernt und in höheren Frequenzen als
vorausgesagt stattfinddet'', so Dr. Wilkinson von der University ofReading.
Einer dänischen Studie zufolge (Mikkelsen et al. 1996) konnte festgestellt werden, daß
Herbizidresistenzgene von Kulturraps auf eine kreuzbare Wildart ausgekreuzt werden können.
Die entstehenden Hybride waren zudem fruchtbar! Eine Etablierung des Herbizidresistenzgens
in der Wildart gilt damit als gesichert.
''C,ontrary to previous observations, interspecific hybrids were not sterile, but produced an
average ofmore than 450 seeds per p/ant''.
Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist der direkte Vorläufer einer
gentechnischen Produktion oder Veränderung von Nahrungsmitteln. Gentechnisch veränderte
.Nahrungsmittel können zu einem verstärkten Problem für Nahrungsmittelallergiker werden. Es
gibt Gründe zur Annahme, daß Allergenität ein besonders wichtiges Gesundheitsrisiko der
gentechnisch veränderten Nahrung bedeuten könnte, dies z.B. dann, wenn Proteine, die bisher
in Lebensmitteln nicht vorhanden waren, in dieselben eingeführt worden sind (z.B.
Genprodukte von Mäusen und Insekten). Aber auch die Übertragung bekannter Allergene von
einer Nutzpflanze auf die andere kommt in Frage, sodaß Personen, welche die für sie
allergenen Nahrungsmittel kennen und meiden, plötzlich auch auf eine bisher unbedenkliche
Kost allergisch reagieren.
So können etwa gentechnisch manipulierte Sojabohnen schwere allergische Symptome
auslösen. Erstmals wurde von einem anerkannten US-Wissenschaftlerteam konkret
nachgewiesen, wie gefährlich die Neukonstruktion von Lebensmitteln am Reißbrett der
Genlabors sein kann. Mittels Genmanipulation sollte der Nährwert der eiweißreichen
Sojabohne verbessert werden. Die Sojabohne ist ein wertvolles Lebensmittel, ihr fehlen aber
die Aminosäuren Methionin und Zystein. Um den "Mangel" zu beheben, wurde der Sojabohne
ein Gen der Paranuß implantiert, das für die Herstellung des methionin- und zysteinreichen
Proteins 2S-Albumin verantwortlich ist. Die Forscher entdeckten, daß Versuchspersonen mit
einer Nußallergie auf die Sojabohnen stark allergisch reagierten. Bei Hauttests zeigten die
nußsensitiven Testteilnehmer selbst bei starken Verdünnungen der Soja-Pflanzenextrakte noch
deutliche Reaktionen. Auch mit Hilfe von Bluttests wurden die allergene Potenz der
genmanipulierten Pflanze bestätigt. Die Forscher verzichteten darauf, die Versuchspersonen
von der Gentech-Sojabohne kosten zu lassen. "Dies würde ein Risiko für diese Menschen
bedeuten. Die meisten von ihnen entwickeln lebensbedrohliche Symptome, wenn sie
versehentlich Paranüsse essen", heißt es in dem Forschungsbericht. Etwa 15% der
Österreicherinnen und Österreicher sind gegen bestimmte Nahrungsmittel allergisch. Allergien
gegen Nüsse zählen zu den am häufigsten auftretenden.
Es besteht die Gefahr, daß auf Druck einiger weniger Lobbys der Fehler begangen wird, eine
Entwicklung festzuschreiben, die Österreich ökonomisch in einen aussichtslosen Wettkampf
mit den "Großen" treibt, statt auf die spezifische und in der EU fast einzigartige Stärke der
österreichischen Landwirtschaft zu bauen: einer möglichst naturnahen Landwirtschaft.
Österreich könnte als ''Feinkostladen" massive Wettbewerbsvorteile und Exportchancen von
qualitativhochwertigen Lebensmittel für sich nützen, wenn wir auch eine für die
KonsumentInnen glaubwürdige Politik vertreten. Mehr als 80% der österreichischen
VerbraucherInnen wollen keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel, ähnlich verhält es
sich mit den KonsumentInnen des Haupthandelspartners Deutschland. Der Beschluß für eine
gentechnikfreie Zone im Bereich der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion wäre
ein solcher Schritt, der österreichische Produkte schlagartig auch für KonsumentInnen in der
EU interessant machen würde.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und
Konsumentenschutz werden aufgefordet, ein Moratorium für die Freisetzung von
gentechnisch veränderten Organismen für die Dauer von fünf Jahren zu beschließen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.