197/AE
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
betreffend Legalisierung der Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und Auf-
hebung der Radwegebenützungspflicht
Inline-Skater sind Fahrzeuge, und Fahrzeuge gehören ebenso wie Fahrräder auf die Fahr-
bahn. Inline-Skatern und Radfahrern darf die Benützung der Straßenfahrbahn nur in beson-
deren Ausnahmefällen verwehrt werden.
Die "Entsorgung" der Inline-Skater und Radfahrer auf Fahradwege ist angesichts der Aus-
gestaltung vieler Radwegeanlagen kein Ausweg. Einzig die Öffnung der Fahrradwege für
Inline-Skater ist daher keine Lösung. Eine Öffnung der der Fahradwege für Inline-Skater
ist nur dann sinnvoll, wenn weder für Rafahrer noch Inline-Skater eine Benützungspflicht
für diese Anlagen besteht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Wissenschaft, Kunst und Verkehr wird aufgefordert, im Rahmen
der nächsten StVO-Novelle folgende Änderungen vorzusehen:
a) lnline-Skater gelten als Farzeug und sind daher zur Benützung der Straßenfahrbahn
grundsätzlich berechtigt.
b) Die Radwegebenützungspflicht wird ersatzlos gestrichen.
c) Es obliegt den Ländern, in besonderen Ausnahmefällen (z.B. bei einer besonders gefähr-
lichen Verkehrssituation) eine Benützung der Straßenfahrbahn durch Inline-Skater und/oder
Radfahrer zu verbieten.
d) Auf Gehsteigen soll wie bisher nur das Spielen mit Rollschuhen erlaubt sein.
e) Die fragwürdigen Sonderegeln für Benützer von Radwegen werden gestrichen. Es gelten
ausschließlich die herkömmlichen Verkehrsregeln. "
In formeller Hinsicht wird die Zuweisungan den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.